Der Arbeitsmarkt im Februar 2021
„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Kurzarbeit sichert weiter in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit. Einzelne Branchen spüren die Folgen des Lockdowns, insgesamt erholt sich die Beschäftigung aber.“ sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Februar:
+4.000 auf 2.904.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
+509.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
unverändert bei 6,3 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Mit 2.904.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen geringfügig um 4.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 509.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Februar bei 3.692.000 Personen. Das waren 359.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 500.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember für 2,39 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.
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Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,36 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 739.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Dezember 2020 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 64.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 52.000 auf 33,69 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Dezember mit 7,01 Millionen um 529.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.
Arbeitskräftenachfrage
Im Februar waren 583.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 107.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA‑X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Februar 2021 unverändert bei 97. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.092.000 Personen erhielten im Februar 2021 Arbeitslosengeld, 203.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.867.000. Gegenüber Februar 2020 war dies ein Anstieg von 108.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
Von Oktober 2020 bis Februar 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 294.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. Gleichzeitig waren 387.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 37.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.
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Wirtschaft
Neues EU-Energielabel gut für Geldbeutel und Umwelt
Ab dem 1. März 2021 wird das neue EU-Energielabel für die Haushaltsgeräteklassen Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Monitore und TV-Geräte eingeführt. Leuchtmittel sollen im November 2021 folgen, Klimageräte, Backöfen und Warmwasserbereiter 2022. Das neue Label ist aussagekräftiger und soll Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen besser unterstützen. Die ausgewiesenen Energieverbräuche sollen sich näher am Nutzerverhalten orientieren, zugleich wurden die Zusatzinformationen verbessert und erweitert.
- vzbv begrüßt einheitliche Kennzeichnung für alle Geräteklassen
- Positiv ist, dass die ausgewiesenen Verbrauchsangaben näher an den Alltagswerten liegen sollen
- vzbv kritisiert, dass die Einführung der neuen Energielabel zunächst nur für sechs Geräteklassen erfolgt.
„Das neue EU-Energielabel ist ein echter Fortschritt. Es beendet das bisherige Kennzeichnungs-Wirrwarr und hilft Verbrauchern, Strom und Kosten zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu entlasten. Mit der schrittweisen Rückkehr zur einheitlichen Kennzeichnung aller Geräteklassen von A bis G und der Neu-Einordnung der Energieeffizienz werden langjährige Forderungen des vzbv endlich umgesetzt“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Die wichtigsten Änderungen aus Verbrauchersicht
Wichtigste Neuerung ist die Rückkehr zur einheitlichen Kennzeichnung aller Geräteklassen von A bis G. Die irritierenden Bezeichnungen A+, A++ und A+++ werden dadurch abgeschafft. Zusammen mit der Neueinstufung der Geräte werden Effizienzunterschiede für die Verbraucher künftig transparenter dargestellt. Einen Mehrwert für Verbraucher bieten die neu berechneten Kennzahlen für den Energie- und Wasserverbrauch, die das Nutzerverhalten besser widerspiegeln sollen. Vom Ansatz lobenswert ist die Entscheidung, die oberste Effizienz-Klasse A vorerst frei zu lassen, um Herstellern Anreize zu geben, noch effizientere Produkte zu entwickeln. Ob sich Unternehmen daran halten, bleibt abzuwarten.
Abzuwarten bleibt ebenfalls, inwiefern der neue QR-Code einen Mehrwert für die Verbraucher schaffen kann. Mit Hilfe einer App können über den QR-Code verschiedene Geräte auf Basis der Effizienzklassen miteinander verglichen werden. Da es sich prinzipiell um größen- bzw. kapazitätsspezifische Effizienzklassen handelt, wäre eine Angabe von zu erwartenden jährlichen Betriebskosten wünschenswert. Diese Information ist für Verbraucher von großem Interesse, allerdings liefert auch das neue Label hierzu keine konkreten Informationen.
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Es ist zu erwarten, dass die Umstellung auf die neuen Label zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen wird. Bisherige Spitzengeräte können bis zu drei Klassen schlechter eingestuft und ihr Energieverbrauch kann deutlich höher deklariert sein. Die zeitversetzte Einführung der neuen Label für die unterschiedlichen Produktgruppen wird ein irritierendes Nebeneinander von alten und neuen Labeln zur Folge haben.
Das Label im Verbraucheralltag

Das neue Label ist nicht mit dem alten vergleichbar: So kann ein Gerät mit altem A+++-Label nun der Energieeffizienz-Klasse D entsprechen. Auch die ausgewiesenen Verbräuche fallen durch die neue Berechnungsmethode teilweise höher aus als auf der vorausgegangenen Kennzeichnung. Die Leistung der Geräte wird sich dennoch tendenziell verbessern.
Der QR-Code: Verbraucher können mit einem Klick auf weitere wichtige Produktdaten zugreifen und verschiedene Geräte miteinander vergleichen.
Das Effizienz-Label von TV-Geräten und Monitoren mit High Dynamic Range (HDR) zeigt zwei Verbräuche: Es weist den normalen Stromverbrauch und den Verbrauch bei HDR-Nutzung aus.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Leer
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Wirtschaft
Bundesregierung plant Millionen-Subventionen für Zeitungen
Nachdem Zeitungsverlage immer lauter Alarm geschlagen haben, dass sich das Austragen gedruckter Exemplare vor allem auf dem Land kaum noch finanzieren lässt, steht offenbar politische Hilfe kurz bevor. Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen rechnen damit, dass die Bundesregierung noch in den laufenden Beratungen über den Haushalt für das kommende Jahr vorschlagen wird, ein Millionen-Budget für die Förderung der Zeitungszustellung freizugeben. „Es dürfte zwar schwer werden, kurzfristig schon im nächsten Jahr alle Wünsche zu erfüllen, aber wir sollten 2020 unbedingt schon einen ersten Impuls setzen“, sagte etwa der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rabanus, auf Anfrage des Medienmagazins „ZAPP“ des NDR. „Wenn es gut läuft, könnte das ein dreistelliger Millionenbetrag sein.“
Verleger aus dem gesamten Bundesgebiet haben die Abgeordneten ihrer Region angeschrieben und um eine positive Haltung für die „aktuell im Bundestag anstehenden Beratungen über eine Infrastruktur-Förderung von Zeitungsverlagen“ gebeten — obwohl das Thema den Bundestag offiziell noch gar nicht erreicht hat.
Union und SPD hatten die „Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte“ bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Allerdings war angedacht, die Verlage bei den Beiträgen zur Rentenversicherung für die Zusteller zu entlasten. Der Plan, die Rentenpunkte zu senken, ist nach „ZAPP“-Informationen jedoch an rechtlichen Überlegungen der Bundesregierung gescheitert.
Das Arbeitsministerium betont auf Anfrage, Ziel der aktuellen Überlegungen sei, „dass Regionen nicht von der Pressezustellung abgehängt werden“. Wie eine genaue Förderung aussehen kann, sei aber noch offen, da die Gespräche hierzu „noch nicht abgeschlossen“ seien. Allerdings sind die Pläne weiter fortgeschritten, als es diese diplomatische Antwort zu erkennen gibt: Gezahlt werden soll nach Auflage. Im Gespräch ist ein gestaffeltes Modell, das Zustellregionen in Städten, in ländlichen Regionen und in Mischgebieten unterscheidet. Für die Zustellung auf dem Land soll es das meiste Geld geben.
„Eine solche Förderung ist hoch notwendig“, sagt SPD-Politiker Rabanus. „Es geht darum, die Medienvielfalt in unserem Land zu sichern — auch im wahrsten Sinne des Wortes: Vor allem in ländlichen Regionen ist die Tageszeitung bedroht, ich meine sogar, der bedrohteste Medientyp überhaupt.“
Bedenken kommen unterdessen von der Opposition im Bundestag. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Margit Stumpp, erklärt gegenüber „ZAPP“, auch ihre Fraktion beobachte den Rückgang der Medienvielfalt und der Auflagenzahlen von Zeitungen mit Sorge und teile die Auffassung, dass „Politik und Medienbranche gemeinsam“ tragfähige Lösungen für die Zukunft finden müssten. Allerdings: „Eine Subventionierung der Verlage mit der Gießkanne über eine staatliche Unterstützung bei den Zustellungskosten ist für uns aber ein zweifelhafter Weg.“
Mehr zu „ZAPP“ im NDR Fernsehen unter www.NDR.de/zapp
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