Familienleistungen Das ändert sich 2020
Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Anzeige:
Hotel Ostfriesen-Hof in Leer Ostfriesland
Allgemein
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
Stellenanzeige:
Blogger und Anzeigenberater gesucht (m/w/d).

Der LeserECHO-Verlag sucht bundesweit medienpolitisch interessierte Personen, die an dem Medienprojekt “Crossmedia 3.0″ mitwirken möchten.
Neben interessanten Verdienstmöglichkeiten warten noch zahlreiche Vorzüge auf Sie. Einstiegs- und Förderprogramme ( müssen nicht zurückgezahlt werden ), kostenlose Schulungen, Akkreditierung zu zahlreichen Veranstaltungen ( Presseausweis wird zur Verfügung gestellt ). Sonderrabatte auf Dienstwagen und Smartphones sind ebenfalls für Medienberater selbstverständlich.
Der LeserECHO-Verlag arbeitet auch Quereinsteiger ein. Ob haupt- oder nebenberuflich – wir planen mit Ihnen zusammen Ihre persönliche Medienkarriere. In unserem Verlag arbeiten wir auch mit vielen Kommunalpolitikern zusammen, die sich als Bindeglied zwischen Amt und Bevölkerung sehen. Über ein eigenes Stadt/Stadtteil- oder Gemeindeportal können Sie Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger über wichtige regionale und überregionale Themen informieren. Speziell für Kommunalpolitiker hat der LeserECHO-Verlag spezielle Schulungen aufgelegt.
Über uns
Das LeserECHO erscheint monatlich zum Monatsende im halben Berliner Format. Mit Veranstaltungstipps, Kochrezepten, Kinderseiten, Kreuzworträtseln, Bildersuchspielen, Horoskopen und einer regionalen- und überregionalen Berichterstattung bereichert das LeserECHO die Medienlandschaft. Tagesaktuelle Meldungen erscheinen in unseren Stadt- und Gemeindeportalen.
Das LeserECHO Lizenzsystem bietet Bloggern, Anzeigenberatern sowie Quereinsteigern einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die Medienwelt. Ob Print- oder Online-Medien, der LeserECHO-Verlag bietet seinen Lizenznehmern ein schlüsselfertiges Konzept. Von der gestalteten Werbemail bis hin zum fertigen Stadtportal.
Partner des LeserECHO-Verlages können eine Vielzahl von Modulen nutzen. Verschiedene Online- oder Printmedien sowie das langjährig erworbene know-how sowie stehen Partnern des LeserECHO-Verlages uneingeschränkt zur Verfügung.
Lernen Sie mit uns die Medienwelt neu kennen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die guten Verdienstmöglichkeiten und den unzähligen Karrierechancen.
Über Sie
Sie sind in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis gut vernetzt und verfügen über eine hohe Motivation etwas zu bewegen, sind zuverlässig und haben Verkaufsgeschick. Sie haben ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift.
Kontaktaufnahme: info@leserecho.de
Allgemein
Silvester mit Haustieren – Wie Hund, Katze und Co. stressfrei ins neue Jahr kommen
Foto: Vor der Silvesternacht trägt zum Beispiel ein langer Spaziergang im Wald zur Ausgeglichenheit der Hunde bei. Im Wald sind Böller und Co. streng verboten, dennoch sollten Hunde vorsichtshalber angeleint werden.
Das traditionelle Vertreiben von bösen Geistern mit Raketen und Böllern zum Jahreswechsel ist für viele Haustiere mit Stress verbunden. Wegen ihres sensiblen Gehörs leiden Tiere, vor allem Hunde und Katzen, besonders unter dem Feuerwerk. Tierhalter sollten deswegen schon einige Tage vor Silvester Vorkehrungen treffen, um den Jahreswechsel für ihren tierischen Liebling möglichst angenehm zu gestalten.
Am Silvesterabend selbst sollte die Wohnung ein ruhiger Rückzugsort sein. Fenster, Türen und nach Möglichkeit auch die Rollos sollten geschlossen sein, damit der Lärm und die Lichtblitze möglichst gedämpft werden. Ein ruhiger Rückzugsort für Katzen und Hunde gibt den Tieren ein Gefühl von Sicherheit. Dieses Gefühl wird noch verstärkt, wenn die vertrauten Bezugspersonen den Jahreswechsel mit ihren Vierbeinern verbringen und mit diesen bewusst ruhig und entspannt umgehen. Halter von Kleintieren und Vögeln sollten Gehege und Volieren in einem möglichst ruhigen Raum und mit einiger Entfernung zum Fenster unterbringen und sie mit einem Tuch zu den Seiten hin abdecken. Außengehege sollten abgeschirmt und gegen einfallende Feuerwerkskörper gesichert sein.
Kennzeichnung und Registrierung geben Sicherheit
Durch den ungewohnten Lärm kommt es immer wieder vor, dass Katzen und Hunde in Panik weglaufen und nicht zurück finden. Daher sollten Tierhalter unbedingt darauf achten, dass ihr Tier gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert ist. Nur so können Vierbeiner und Halter im Fall der Fälle schnell wieder zusammengeführt werden. Hundebesitzer sollten ihre Tiere an den Tagen rund um Silvester beim Gassigehen sicherheitshalber angeleint lassen. Katzen mit Freigang verbringen Silvester am besten im Haus.
Rücksicht auf Wild- und Bauernhoftiere nehmen
Auch Menschen, die selbst keinen Vierbeiner beherbergen, sollten Rücksicht auf die Tiere in ihrer Umgebung nehmen. Böllern in der Nähe von Waldrändern, auf Waldlichtungen, in Parkanlagen oder Höfen mit Tierhaltung sollte deswegen tabu sein: Denn scheue Wildtiere in Wald und Flur reagieren besonders sensibel auf laute Geräusche. Auch bei Pferden und Rindern auf der Weide besteht die Gefahr, dass sie in Panik geraten und ausbrechen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Anzeige:
Wollt Ihr an Silvester etwas Besonderes erleben?

Dann seid Ihr auf unserer Party genau richtig!
Unter dem Motto „Feste feiern, wie sie fallen“ steigt ab 21.30 Uhr (Einlass ab 20.30) unter der musikalischen Herrschaft des allseits bekannten DJs „Rüdiger Barten“ die Silvestersause im Ostfriesen-Hof.
Er heizt Euch richtig ein und sorgt für Partystimmung auf und rund um die riesige Tanzfläche.
Mit einem Eintritt an der Abendkasse in Höhe von 18,00 €
( Vorverkauf 15,00 € ) seid Ihr dabei. Inhaber der Vita-Card zahlen an der Abendkasse nur 16,00 Euro oder im Vorverkauf 13,00 Euro )
Auch Cocktails, Sektvariationen, Mixgetränke und Alkoholfreies sind im Angebot.
Ihr wollt nicht ewig auf ein Taxi warten?
Auch dafür haben wir die Lösung überhaupt! Unser Silvester-Spezial-Offer ist überzeugend.
Für die Übernachtung vom 31.12.2019 zum 01.01.2020 zahlt Ihr inklusive Schwimmbad‑, Whirlpool- und Saunabenutzung bis 18.00 Uhr an Silvester , einem reichhaltigen Katerfrühstück am Tag „danach“ , Spätabreise bis 13.00 Uhr und natürlich Eintrittskarten zur Party pro Person 74,-€ im Doppelzimmer. Allerdings sind nur noch wenige Zimmer verfügbar.
So ist Euch ein entspannter Start ins NEUE JAHR 2020 sicher!
Wir freuen uns auf Euch!!
Euer Ostfriesen-Hof-Team
Anmeldung:
Silvesterparty von 21.30 Uhr bis 4.00 Uhr
Ostfriesen-Hof GmbH & Co. KG
Groninger Straße 109
26789 Leer






