Der Arbeitsmarkt im November 2019
„Die aktuelle konjunkturelle Schwäche ist am Arbeitsmarkt nach wie vor spürbar. Alles in allem zeigt er sich aber weiterhin robust.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im November:
‑24.000 auf 2.180.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
‑6.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
unverändert bei auf 4,8 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist von Oktober auf November um 24.000 auf 2.180.000 gesun-ken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den November ein Minus von 16.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 6.000 verringert. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Oktober bei 4,8 Prozent. Im Vergleich zum November des vorigen Jahres hat sie sich ebenfalls nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 7.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im November 2019 bei 3.138.000 Personen. Das waren ebenso viele wie vor einem Jahr.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestie-gen, allerdings nicht mehr so stark wie im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlands-konzept) im Oktober saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 30.000 erhöht. Mit 45,57 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 320.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 540.000 gestie-gen. Insgesamt waren im September nach hochgerechneten Angaben der BA 33,96 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von August auf September ein Anstieg um 70.000.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, gibt aber weiter nach. Im November waren 736.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 71.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 11.000 verringert. Der Stellenindex der BA (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – sank im November 2019 um 3 Punkte auf 229 Punkte. Er liegt damit 25 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
730.000 Personen erhielten im November 2019 Arbeitslosengeld, 64.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.770.000. Gegenüber November 2018 war dies ein Rückgang von 229.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
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News
Sharing-Angebote: Große Bekanntheit, geringe Nutzung
Professionelle Leihservices im Bereich Mobilität sind bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt: Angebote für Bikesharing kennen 79 Prozent, für Carsharing 87 Prozent und für privates Autoleihen über Internetplattformen 88 Prozent der Befragten. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen diese Mobilitätsangebote nach wie vor vergleichsweise selten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
„Um das Potenzial von Sharing-Angeboten voll auszuschöpfen, braucht es ein stärkeres Engagement der Politik“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv. „Die Hürden für Sharing-Angebote sind immer noch viel zu hoch. Nach wie vor fehlen übergreifende Plattformen, über die Verbraucher einfach alle Car- und Bikesharing Anbieter buchen können. Die Bundesregierung ist immer noch in Verzug, Verbrauchern den Zugang zu digitalen Mobilitätsplattformen zu erleichtert.“
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Sharing-Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft
Um die Angebote ansprechender zu gestalten, fordert der vzbv für Mobilitätsdienstleistungen wie Sharing (Auto, Fahrrad, Roller) den Mehrwertsteuersatz auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu senken. „Auch Städte und Kommunen müssen die Anforderungen der Verbraucher an Flexibilität stärker berücksichtigen“, so Jungbluth. „Sie könnten zum Beispiel die Kosten für das Carsharing senken, wenn sie weniger Parkgebühren für Carsharing-Autos verlangen würden.“
Verbraucher sehen Umweltvorteile von Sharing
Die Mehrheit der Befragten leiht statt zu kaufen, weil sich eine Anschaffung nicht lohnt (57 Prozent) oder weil es die Umwelt schont, da weniger produziert werden muss (51 Prozent). Diese Tendenz hat sich im Jahr 2020 gegenüber 2015 (45 Prozent aus Umweltgründen) noch leicht verstärkt. Bemerkenswert ist auch, dass ein Drittel der Befragten (33 Prozent) angibt, bereits genug zu besitzen. „Bisher fehlen verlässliche Daten und Informationen darüber, wann Teilen für Verbraucher wirklich günstiger und umweltschonender ist“, so Jungbluth. Zwar gäbe es Hinweise, dass Autoleihen sich bis etwa 10.000 Kilometer Fahrleistung im Jahr lohnen könnte, aber dieser Richtwert gilt seit vielen Jahren, obwohl sich die die Kosten von Carsharing stark unterscheiden und auch die Gesamtkosten eines privaten Pkw individuell unterschiedlich sind. Damit Autoteilen seinen Umweltvorteil tatsächlich ausspielen kann, müssen die Rahmenbedingungen für Privatautos in der Stadt zum Beispiel durch Parkraumbewirtschaftung angepasst werden. Denn der Zuwachs von Carsharing müsse am Ende zu weniger Privatwagen führen.
Bereits im Jahr 2015 hatte der vzbv eine Umfrage zu Sharing-Angeboten in Auftrag gegeben. Die Befragung aus dem Jahr 2020 zeigt, was sich auf Verbraucherseite bei Bekanntheitsgrad, Nutzungsverhalten und deren Einstellungen in den letzten fünf Jahren geändert hat.
METHODENBOX:
Methode: Telefonische Befragung (CATI Bus). Grundgesamtheit: deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Privathaushalten in Deutschland. Stichprobengröße: 1.045 Befragte. Statistische Fehlertoleranz: max. +/-3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 17. bis 19. November 2020. Institut: Kantar.
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Pedalen anbringen
Das rechte Pedal ist mit einem „R“ am Achsende gekennzeichnet. Dieses wird im Uhrzeigersinn ohne Werkzeug in das Innengewinde der rechten Kurbel (in Fahrrichtung gesehen) gedreht. Anschließend drehst du das linke Pedal „L“ gegen den Uhrzeigersinn an den linken Kurbelarm. Mit dem mitgelieferten Pedalschlüssel werden die Pedalen festgezogen.
Sattel auf gewünschte Höhe einstellen
Damit deine Gelenke nicht zu stark oder falsch belastet werden, ist es wichtig den Sattel ergonomisch und bequem einzustellen. Dafür musst du lediglich die Sattelstützenklemmung lösen und den Sattel in die passende Position bringen.
Grober Richtwert: Stelle dich gerade neben dein Rad. Der Sattel sollte ungefähr in Höhe des Beckenknochens befinden.
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Da dein Fahrrad unter Umständen einen langen Weg hinter sich hat, empfiehlt sich vor der ersten Fahrt noch einmal alle Schrauben und den Luftdruck der Reifen zu überprüfen.
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Das Team vom e‑bike.de wünscht dir viel Spaß mit deinem neuen Fahrrad

News
„Diese Geschäftsidee ist unanständig“
Ulf Thiele warnt vor Mahnungen von transparenzregisterdeutschland.de
Der CDU-Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, hat vor Mahnschreiben gewarnt, die von einem Verein transparenzregisterdeutschland.de per Mail verschickt werden. „Der Empfänger soll genötigt werden, den Link des Vereins anzuklicken und sich kostenpflichtig beim tatsächlich existierenden Transparenzregister anzumelden. Tatsächlich tritt man aber dem Verein bei, der dann eine Mitgliedsgebühr von 49 Euro pro Jahr berechnet“, wie aus den Schreiben hervorgeht, die Ulf Thiele erhalten hat. „Dabei ist die Registrierung bei der tatsächlich bestehenden Internetseite transparenzregister.de kostenlos möglich.“ Er selbst war in dieser Woche zweimal mit Hinweis auf ein angeblich drohendes Bußgeld von dem dubiosen Verein schriftlich aufgefordert worden, diesem beizutreten und sich über diesen im Transparenzregister eintragen zu lassen. „Völlig absurd, weil ein Abgeordnetenbüro natürlich nicht von diesem Gesetz erfasst ist.“
LeserECHO-Verlag
Die Notwendigkeit der Anmeldung in dem kostenlosen Transparenzregister ergibt sich aus dem zum Jahresbeginn verschärften Geldwäschegesetz (GwG). Gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften sowie Trustees und Treuhänder sind zu unverzüglichen Mitteilungen ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet, sofern sich die wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen (z. B. dem Handelsregister) ergeben. Tun sie es nicht, können Bußgelder verhängt werden. „Wer die Mail des Vereins genau liest, stellt fest, dass dieser ‚Verein in Gründung‘ und das echte Transparenzregister tatsächlich nichts miteinander zu tun haben.“ Die Geschäftspraktik, sich von Unternehmern für einen eigentlich kostenlosen Eintrag eine Vereinsmitgliedschaft für 49 Euro pro Jahr zu erschleichen, hält Ulf Thiele für „geradezu unanständig“, wenngleich die Vorgehensweise möglicherweise nicht verboten sei.
LeserECHO-Verlag
Er habe die Mails an Finanzminister Hilbers weitergeleitet und gebeten, dass auch vom Ministerium noch einmal darauf hingewiesen wird, dass Eintragungen ins Transparenzregister kostenlos sind. Auch die Polizeiinspektion Emden/Leer habe eine Kopie zur Prüfung einer möglichen Strafbarkeit erhalten. „Die Mail ist äußerst professionell gestaltet“, stellte Ulf Thiele fest. „Aber sie hat mit der offiziellen Seite von Transparenzregister.de des Bundesanzeigers nichts zu tun.“ Immerhin werde seit Dienstag auf deren Internetseite darauf hingewiesen, ‚dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.‘
LeserECHO-Verlag
Er fordere alle Gewerbetreibenden und anderen Unternehmen dazu auf, bei Erhalt der Mail diese zu ignorieren und schon gar nicht die geforderten kostenpflichtigen Angaben zu machen. Wer sich tatsächlich beim Transparenzregister anmelden müsse, können sich die 49 Euro jährlich für die unnötige Vereinsmitgliedschaft sparen, so Ulf Thiele.
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