Die „Löwen“ sind nicht zu bezwingen!
Ralf Dümmel, Foto: TVNOW / Bernd-Michael Maurer
Köln, 06.11.19: Auch mit der vorletzten Folge der aktuellen Staffel konnte „Die Höhle der Löwen“ erneut die Zuschauer begeistern: 13,6 Prozent der 14- bis 59-Jährigen ließen sich am Dienstag (05.11.) um 20:15 Uhr die beliebteste Gründershow im deutschen Fernsehen nicht entgehen und sicherten dem Kölner Sender damit wieder mal die Marktführerschaft. Von den Zuschauern im Alter von 14 bis 49 Jahren schalteten sogar 16,9 Prozent ein – auch hier war VOX Marktführer. Insgesamt waren 2,64 Mio. Zuschauer ab 3 Jahren dabei, in der Spitze sogar bis zu 3,02 Mio. Und von den 30- bis 49-jährigen Frauen verfolgten hervorragende 18,1 Prozent die spannenden Pitches vor den unersättlichen „Löwen“.
Direkt im Anschluss erreichte „Goodbye Deutschland! Viva Mallorca!“ neue Bestwerte auf einen Dienstag: 9,6 Prozent der 14–59-Jährigen bzw. 12,6 Prozent der 14–49-Jährigen und insgesamt 1,10 Mio. Zuschauer ab 3 Jahren schalteten gestern ein.
Insgesamt erreichte VOX einen sehr guten Tagesmarktanteil von 8,5 Prozent bei den 14- bis 59-jährigen Zuschauern bzw. 10,3 Prozent bei den 14–49-Jährigen und war damit Tagessieger in beiden Zielgruppen.
Wer die gestrige Folge „Die Höhle der Löwen“ verpasst hat, kann sie noch 30 Tage nach Ausstrahlung kostenlos bei TVNOW.de abrufen. Am Freitag (08.11.) um 20:15 Uhr zeigt n‑tv außerdem eine Wiederholung der Sendung. In der letzten Folge, die VOX am nächsten Dienstag (12.11.) um 20:15 Uhr zeigt, wagen sich unter anderem die Gründer von „HomeShadows“ und „fairment“ in „Die Höhle der Löwen“.
Quelle: AGF/GfK/DAP video SCOPE/MG RTL D Forschung und Märkte/vorläufig gewichtet/Stand: 06.11.2019
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In einem Franchiseprojekt arbeiten unsere Verleger / Franchisenehmer eng zusammen. Kosteneinsparungen, Optimierungen bei Arbeitsabläufen und die Stärkung der redaktionellen Berichterstattung sind nur einige Vorteile dieser starken Gemeinschaft. Unsere Franchisepartner zahlen keine Einstiegs- oder laufenden Werbegebühren. Büroräume oder Ladengeschäfte sind nicht notwendig. Damit entfallen Ladenöffnungszeiten und Personalkosten. Unsere Franchisepartner müssen keine Umsatzvorgaben erfüllen oder Umsatzzahlen vorlegen.
Das LeserECHO sowie die Stadt- und Gemeindeportale vom LeserECHO sind für unsere Leserschaft kostenlos und werden zu 100% über regionale und überregionale Werbeeinnahmen finanziert. Verschiedene Social-Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, suchmaschinenoptimierte Beiträge in unseren Fach- und Stadtportalen runden das Konzept: „Medien für Jung und Alt“ ab. Das LeserECHO hat einen einheitlichen Satzspiegel, somit genießen unsere Verleger enorme Nutzen bei den Satz- und Druckkosten. Der Zeitungsvertrieb konnte ebenfalls stark optimiert werden.
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Franchisenehmer profitieren von der monatlichen Werbeumlage
Der LeserECHO Verlag betreibt bundesweit über 200 Stadt- und Gemeindeportale, welche wiederum mit zahlreichen sozialen Medien vernetzt sind. Auf diesen Plattformen schaltet der LeserECHO Verlag für überregionale Anzeigekunden Werbeanzeigen. Somit erhalten FN für ihre regionalen Stadtportale eine monatliche fixe Werbepauschale. Die Anzeigen werden über Schnittstellen vom FG veröffentlicht und mit dem Auftraggeber abgerechnet.
Somit bietet die Verlagsgemeinschaft vom LeserECHO nicht nur Vorteile beim Einkauf von Druckerzeugnissen, sondern erwirtschaftet für jeden einzelnen Verleger ( FN ) Werbeeinnahmen.
FN die in der überregionalen Anzeigenakquise tätig sein möchten, können das bundesweite Online-Netzwerk vom LeserECHO nutzen. Spezielle Schulungen und Einarbeitung werden vom FG gestellt.
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Der Franchise-Vertrag
Der Franchise-Vertrag wurde zusammen mit unseren Franchisenehmern erarbeitet. Hier einige Auszüge:
Franchisenehmer vom LeserECH haben folgende Vorteile:
- erhalten Gebietsschutz
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Backoffice und Schulungen
Bei der Gründungsvorbereitung werden Sie je nach Kenntnisstand individuell gefördert und gefordert. Sie können über ein Praktikum bei einem unserer Verleger Erfahrungen sammeln, oder direkt durchstarten. Fragen und Anliegen können jederzeit mit dem Franchisegeber besprochen werden. Monatlich finden Verleger-Treffen statt. Dabei steht der Erfahrungsaustausch und die Planung von Marketingkonzepten im Vordergrund.
Lehrgänge & Service für Franchisenehmer
- Gründungsvorbereitung – Standort- und Mitbewerberanalyse
- Satz- und Druckvorbereitung
- WordPress – Verwaltung der Stadt- und Gemeindeportale
- Rechtliche Grundlagen / Abmahnungen
- Verkaufs- und Marketingschulungen
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- Marketingkonzepte für Ihre Kunden
- Verkaufsschulungen Vita-Card.de
Sollten Sie Anzeigen- oder Medienberater in Ihrem Team haben, können diese ebenfalls kostenlos an diesen Schulungen teilnehmen.
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Der ideale Franchisenehmer
Ob Verleger, Verlagskaufmann oder Quereinsteiger, wenn
- Sie gerne in einem Team arbeiten, kaufmännisch erfahren, verkäuferisch stark und regional gut vernetzt sind …
- Sie kundenorientiert sind und Spaß am Umgang mit Menschen haben …
- Sie sich für Politik, besonders für kommunale Ereignisse wie Stadtentwicklung interessieren …
… dann sollten Sie sich für unsere Verlagsgemeinschaft entscheiden. In Demokratien erfüllen Medien wichtige Aufgaben: Sie sollen Bürgerinnen und Bürger informieren, durch kritische Berichterstattung und Diskussion zur Meinungsbildung beitragen und damit das Volk in die politischen Prozesse involvieren. Oftmals werden Medien auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet. Wenn Sie sich dieser Verantwortung stellen möchten, sollten wir uns kennenlernen und gemeinsam überraschend mehr Möglichkeiten schaffen! Wir freuen uns auf Sie!
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Starterpaket – sofort loslegen
Damit unsere Franchisenehmer sofort loslegen können, gibt es das kostenlose Starterpaket vom Franchisegeber:
- Visitenkarten
- Onlineportal ( Stadt- oder Landkreis-Portal )
- LeserECHO – Presseausweis
- 1000 VitaCards ( VK-Preis 29.000 Euro )
- Flyer
- Schulungen / Lehrgänge
- Musterexemplare von Druckerzeugnissen ( Zeitungen, Plakate, Jahreskalender)
- Franchisenehmer, die innerhalb von drei Monaten ( nach Vertragsunterschrift ), ihre erste Zeitung herausgeben, erhalten 50% der Druckkosten für den ersten und zweiten Druck ( max. 10.000 Zeitungen / 32 Seiten ) vom Franchisegeber erstattet. Dieser Zuschuss hat einen Wert von ca. 1200,00 Euro!
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann schreiben Sie uns an – gerne beantworten wir IHRE Fragen: info@leserECHO.de
Allgemein
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Blogger und Anzeigenberater gesucht (m/w/d).

Der LeserECHO-Verlag sucht bundesweit medienpolitisch interessierte Personen, die an dem Medienprojekt “Crossmedia 3.0″ mitwirken möchten.
Neben interessanten Verdienstmöglichkeiten warten noch zahlreiche Vorzüge auf Sie. Einstiegs- und Förderprogramme ( müssen nicht zurückgezahlt werden ), kostenlose Schulungen, Akkreditierung zu zahlreichen Veranstaltungen ( Presseausweis wird zur Verfügung gestellt ). Sonderrabatte auf Dienstwagen und Smartphones sind ebenfalls für Medienberater selbstverständlich.
Der LeserECHO-Verlag arbeitet auch Quereinsteiger ein. Ob haupt- oder nebenberuflich – wir planen mit Ihnen zusammen Ihre persönliche Medienkarriere. In unserem Verlag arbeiten wir auch mit vielen Kommunalpolitikern zusammen, die sich als Bindeglied zwischen Amt und Bevölkerung sehen. Über ein eigenes Stadt/Stadtteil- oder Gemeindeportal können Sie Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger über wichtige regionale und überregionale Themen informieren. Speziell für Kommunalpolitiker hat der LeserECHO-Verlag spezielle Schulungen aufgelegt.
Über uns
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Das LeserECHO Lizenzsystem bietet Bloggern, Anzeigenberatern sowie Quereinsteigern einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die Medienwelt. Ob Print- oder Online-Medien, der LeserECHO-Verlag bietet seinen Lizenznehmern ein schlüsselfertiges Konzept. Von der gestalteten Werbemail bis hin zum fertigen Stadtportal.
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Lernen Sie mit uns die Medienwelt neu kennen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die guten Verdienstmöglichkeiten und den unzähligen Karrierechancen.
Über Sie
Sie sind in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis gut vernetzt und verfügen über eine hohe Motivation etwas zu bewegen, sind zuverlässig und haben Verkaufsgeschick. Sie haben ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift.
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Allgemein
Familienleistungen Das ändert sich 2020
Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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