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Ralf Düm­mel, Foto: TVNOW / Bernd-Micha­el Maurer

Köln, 06.11.19: Auch mit der vor­letz­ten Fol­ge der aktu­el­len Staf­fel konn­te „Die Höh­le der Löwen“ erneut die Zuschau­er begeis­tern: 13,6 Pro­zent der 14- bis 59-Jäh­ri­gen lie­ßen sich am Diens­tag (05.11.) um 20:15 Uhr die belieb­tes­te Grün­der­show im deut­schen Fern­se­hen nicht ent­ge­hen und sicher­ten dem Köl­ner Sen­der damit wie­der mal die Markt­füh­rer­schaft. Von den Zuschau­ern im Alter von 14 bis 49 Jah­ren schal­te­ten sogar 16,9 Pro­zent ein – auch hier war VOX Markt­füh­rer. Ins­ge­samt waren 2,64 Mio. Zuschau­er ab 3 Jah­ren dabei, in der Spit­ze sogar bis zu 3,02 Mio. Und von den 30- bis 49-jäh­ri­gen Frau­en ver­folg­ten her­vor­ra­gen­de 18,1 Pro­zent die span­nen­den Pit­ches vor den uner­sätt­li­chen „Löwen“.

Direkt im Anschluss erreich­te „Good­bye Deutsch­land! Viva Mal­lor­ca!“ neue Best­wer­te auf einen Diens­tag: 9,6 Pro­zent der 14–59-Jährigen bzw. 12,6 Pro­zent der 14–49-Jährigen und ins­ge­samt 1,10 Mio. Zuschau­er ab 3 Jah­ren schal­te­ten ges­tern ein.

Ins­ge­samt erreich­te VOX einen sehr guten Tages­markt­an­teil von 8,5 Pro­zent bei den 14- bis 59-jäh­ri­gen Zuschau­ern bzw. 10,3 Pro­zent bei den 14–49-Jährigen und war damit Tages­sie­ger in bei­den Zielgruppen.

Wer die gest­ri­ge Fol­ge „Die Höh­le der Löwen“ ver­passt hat, kann sie noch 30 Tage nach Aus­strah­lung kos­ten­los bei TVNOW.de abru­fen. Am Frei­tag (08.11.) um 20:15 Uhr zeigt n‑tv außer­dem eine Wie­der­ho­lung der Sen­dung. In der letz­ten Fol­ge, die VOX am nächs­ten Diens­tag (12.11.) um 20:15 Uhr zeigt, wagen sich unter ande­rem die Grün­der von „HomeS­ha­dows“ und „fair­ment“ in „Die Höh­le der Löwen“.

Quel­le: AGF/GfK/DAP video SCOPE/MG RTL D For­schung und Märkte/vorläufig gewichtet/Stand: 06.11.2019


Anzei­ge:

#Blog­ger #Medi­en­un­ter­neh­mer #Ver­le­ger #Anzei­gen­be­ra­ter  ( m/w ) gesucht

Blogger , Medienunternehmer , Verleger  , Anzeigenberater ( w/m ) gesucht

Blog­ger , Medi­en­un­ter­neh­mer , Ver­le­ger , Anzei­gen­be­ra­ter ( w/m ) gesucht

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

In einem Fran­chise­pro­jekt arbei­ten unse­re Ver­le­ger / Fran­chise­neh­mer  eng zusam­men. Kos­ten­ein­spa­run­gen, Opti­mie­run­gen bei Arbeits­ab­läu­fen und die Stär­kung der redak­tio­nel­len Bericht­erstat­tung sind nur eini­ge Vor­tei­le die­ser star­ken Gemein­schaft. Unse­re Fran­chise­part­ner zah­len kei­ne Ein­stiegs- oder lau­fen­den Wer­be­ge­büh­ren. Büro­räu­me oder Laden­ge­schäf­te sind nicht not­wen­dig. Damit ent­fal­len Laden­öff­nungs­zei­ten und Per­so­nal­kos­ten. Unse­re Fran­chise­part­ner müs­sen kei­ne Umsatz­vor­ga­ben erfül­len oder Umsatz­zah­len vorlegen.

Das Lese­r­ECHO sowie die Stadt- und Gemein­de­por­ta­le vom Lese­r­ECHO sind für unse­re Leser­schaft kos­ten­los und wer­den zu 100% über regio­na­le und über­re­gio­na­le Wer­be­ein­nah­men finan­ziert.  Ver­schie­de­ne Social-Media-Platt­for­men, wie zum Bei­spiel Face­book, such­ma­schi­nen­op­ti­mier­te Bei­trä­ge in unse­ren Fach- und Stadt­por­ta­len run­den das Kon­zept: „Medi­en für Jung und Alt“ ab. Das Lese­r­ECHO hat einen ein­heit­li­chen Satz­spie­gel, somit genie­ßen unse­re Ver­le­ger enor­me Nut­zen bei den Satz- und Druck­kos­ten. Der Zei­tungs­ver­trieb konn­te eben­falls stark opti­miert werden.

Genie­ßen Sie in unse­rem Fran­chise­sys­tem die Vor­tei­le eines Groß­un­ter­neh­mens, und die Kos­ten­struk­tur eines Klein­un­ter­neh­mens. Je mehr Fran­chise­neh­mer sich unse­rem Ver­bund anschlie­ßen, des­to grö­ßer wer­den die Vor­tei­le für jeden Ver­le­ger die­ser Gemeinschaft!

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Fran­chise­neh­mer pro­fi­tie­ren von der monat­li­chen Werbeumlage

Der Lese­r­ECHO Ver­lag betreibt bun­des­weit über 200 Stadt- und Gemein­de­por­ta­le, wel­che wie­der­um mit zahl­rei­chen sozia­len Medi­en ver­netzt sind. Auf die­sen Platt­for­men schal­tet der Lese­r­ECHO Ver­lag für über­re­gio­na­le Anzei­ge­kun­den Wer­be­an­zei­gen. Somit erhal­ten FN für ihre regio­na­len Stadt­por­ta­le eine monat­li­che fixe Wer­be­pau­scha­le. Die Anzei­gen wer­den über Schnitt­stel­len vom FG ver­öf­fent­licht und mit dem Auf­trag­ge­ber abgerechnet.

Somit bie­tet die Ver­lags­ge­mein­schaft vom Lese­r­ECHO nicht nur Vor­tei­le beim Ein­kauf von Druckerzeug­nis­sen, son­dern erwirt­schaf­tet für jeden ein­zel­nen Ver­le­ger ( FN ) Werbeeinnahmen.

FN die in der über­re­gio­na­len Anzei­gen­ak­qui­se tätig sein möch­ten, kön­nen das bun­des­wei­te Online-Netz­werk vom Lese­r­ECHO nut­zen. Spe­zi­el­le Schu­lun­gen und Ein­ar­bei­tung wer­den vom FG gestellt.

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Der Fran­chise-Ver­trag

Der Fran­chise-Ver­trag wur­de zusam­men mit unse­ren Fran­chise­neh­mern erar­bei­tet. Hier eini­ge Auszüge:

Fran­chise­neh­mer vom Lese­rECH haben fol­gen­de Vorteile:

  • erhal­ten Gebietsschutz
  • zah­len eine gerin­ge Ein­stiegs­ge­bühr – je nach Gebiet /Einwohner
  • FG-För­der­mit­tel ( müs­sen nicht zurück­ge­zahlt werden )
  • zah­len kei­ne Werbeumlage
  • erhal­ten eine monat­li­che Werbeumlage
  • haben kei­ne Absatzverpflichtungen
  • wer­den kos­ten­los geschult und eingearbeitet

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Back­of­fice und Schulungen

Bei der Grün­dungs­vor­be­rei­tung wer­den Sie je nach Kennt­nis­stand indi­vi­du­ell geför­dert und gefor­dert. Sie kön­nen über ein Prak­ti­kum bei einem unse­rer Ver­le­ger Erfah­run­gen sam­meln, oder direkt durch­star­ten. Fra­gen und Anlie­gen kön­nen jeder­zeit mit dem Fran­chise­ge­ber bespro­chen wer­den. Monat­lich fin­den Ver­le­ger-Tref­fen statt. Dabei steht der  Erfah­rungs­aus­tausch und die Pla­nung von Mar­ke­ting­kon­zep­ten im Vordergrund.

Lehr­gän­ge & Ser­vice für Franchisenehmer

  • Grün­dungs­vor­be­rei­tung – Stand­ort- und Mitbewerberanalyse
  • Satz- und Druckvorbereitung
  • Word­Press – Ver­wal­tung der Stadt- und Gemeindeportale
  • Recht­li­che Grund­la­gen / Abmahnungen
  • Ver­kaufs- und Marketingschulungen
  • Face­book-Schu­lun­gen
  • Mar­ke­ting­kon­zep­te für Ihre Kunden
  • Ver­kaufs­schu­lun­gen Vita-Card.de

Soll­ten Sie Anzei­gen- oder Medi­en­be­ra­ter in Ihrem Team haben, kön­nen die­se eben­falls kos­ten­los an die­sen Schu­lun­gen teilnehmen.

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Der idea­le Franchisenehmer

Ob Ver­le­ger, Ver­lags­kauf­mann oder Quer­ein­stei­ger, wenn

  • Sie ger­ne in einem Team arbei­tenkauf­män­nisch erfah­ren, ver­käu­fe­risch stark und regio­nal gut ver­netzt sind …
  • Sie kun­den­ori­en­tiert sind und Spaß am Umgang mit Men­schen haben …
  • Sie sich für Poli­tik, beson­ders für kom­mu­na­le Ereig­nis­se wie Stadt­ent­wick­lung interessieren …

… dann soll­ten Sie sich für unse­re Ver­lags­ge­mein­schaft ent­schei­den. In Demo­kra­tien erfül­len Medi­en wich­ti­ge Auf­ga­ben: Sie sol­len Bür­ge­rin­nen und Bür­ger infor­mie­ren, durch kri­ti­sche Bericht­erstat­tung und Dis­kus­si­on zur Mei­nungs­bil­dung bei­tra­gen und damit das Volk in die poli­ti­schen Pro­zes­se invol­vie­ren. Oft­mals wer­den Medi­en auch als „vier­te Gewalt“ bezeich­net. Wenn Sie sich die­ser Ver­ant­wor­tung stel­len möch­ten, soll­ten wir uns ken­nen­ler­nen und gemein­sam über­ra­schend mehr Mög­lich­kei­ten schaf­fen! Wir freu­en uns auf Sie!

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Star­ter­pa­ket – sofort loslegen

Damit unse­re Fran­chise­neh­mer sofort los­le­gen kön­nen, gibt es das kos­ten­lo­se Star­ter­pa­ket vom Fran­chise­ge­ber:

  • Visi­ten­kar­ten
  • Online­por­tal ( Stadt- oder Landkreis-Portal )
  • Lese­r­ECHO – Presseausweis
  • 1000 Vita­Cards ( VK-Preis 29.000 Euro )
  • Fly­er
  • Schu­lun­gen / Lehrgänge
  • Mus­ter­ex­em­pla­re von Druckerzeug­nis­sen ( Zei­tun­gen, Pla­ka­te, Jahreskalender)
  • Fran­chise­neh­mer, die inner­halb von drei Mona­ten ( nach Ver­trags­un­ter­schrift ),  ihre ers­te Zei­tung her­aus­ge­ben, erhal­ten 50% der Druck­kos­ten für den ers­ten und zwei­ten Druck ( max. 10.000 Zei­tun­gen / 32 Sei­ten ) vom Fran­chise­ge­ber erstat­tet. Die­ser Zuschuss hat einen Wert von ca. 1200,00 Euro!

Wir haben Ihr Inter­es­se geweckt? Dann schrei­ben Sie uns an – ger­ne beant­wor­ten wir IHRE Fra­gen: info@leserECHO.de

Allgemein

Min­dest­lohn steigt auf 9,35 Euro

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Der gesetz­li­che Min­dest­lohn steigt zum 1. Janu­ar 2020 auf 9,35 Euro je Stun­de. Anläss­lich der lau­fen­den Debat­te zur Höhe des Min­dest­lohns sag­te DGB-Vor­stands­mit­glied Ste­fan Kör­zell am Mitt­woch in Berlin:

„Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät in die­sem Jahr über die nächs­te Erhö­hung. Die Gewerk­schaf­ten wol­len einen armuts­fes­ten Min­dest­lohn, der zum Leben reicht. Die in der Debat­te genann­te Richt­grö­ße von 12 Euro ent­spricht aktu­ell ca. 60 Pro­zent des mitt­le­ren Ein­kom­mens bei Voll­zeit­be­schäf­ti­gung. Da die Arbeit­ge­ber in der Kom­mis­si­on eine Erhö­hung hin zu einem armuts­fes­ten Min­dest­lohn ableh­nen, muss die Poli­tik han­deln und das Niveau anpas­sen. Das Min­dest­lohn­ge­setz wird in die­sem Jahr eva­lu­iert, das soll­ten die poli­ti­schen Par­tei­en über Frak­ti­ons­gren­zen hin­weg ent­spre­chend nut­zen. Für wei­te­re, künf­ti­ge Erhö­hun­gen wäre dann wie­der die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on verantwortlich.

Der Min­dest­lohn ist aber nur die unters­te Hal­te­li­nie, unter der kein Lohn in Deutsch­land gezahlt wer­den darf. Die Gewerk­schaf­ten wol­len zual­ler­erst Gute Arbeit und gute Löh­ne – und die gibt es nur mit Tarif­ver­trä­gen. Der Staat als größ­ter Auf­trag­ge­ber kann und soll­te mit Tarif­treue­ge­set­zen dafür sor­gen, dass sei­ne Auf­trä­ge aus­schließ­lich an tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men ver­ge­ben wer­den und Tarif­ver­trä­ge leich­ter für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wer­den können.“

Beim Min­dest­lohn gebe es laut Kör­zell immer noch mil­lio­nen­fach Betrü­ge­rei­en auf Arbeit­ge­ber­sei­te. „Das Poten­ti­al an kri­mi­nel­len Arbeit­ge­bern ist enorm. Des­halb müs­sen die Kon­trol­len – auch zum Schutz der ehr­li­chen Arbeit­ge­ber – ver­stärkt wer­den. Not­wen­dig sind mehr ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Stich­pro­ben durch die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS). Die Beschäf­tig­ten soll­ten ihre Arbeits­zei­ten doku­men­tie­ren und Ver­stö­ße bei der FKS mel­den. Dafür braucht die beim Zoll ange­sie­del­te Behör­de (FKS) aber deut­lich mehr Per­so­nal. Der geplan­te Stel­len­auf­wuchs muss schnell rea­li­siert werden.“

Hin­ter­grund:

Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on besteht aus sie­ben stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­dern: dem Vor­sit­zen­den der Kom­mis­si­on und je drei Vertreter*Innen der Gewerk­schaf­ten und der Arbeit­ge­ber, sowie aus zwei nicht stimm­be­rech­tig­ten wis­sen­schaft­li­chen Mit­glie­dern. Laut Min­dest­lohn­ge­setz wird der gesetz­li­che Min­dest­lohn alle zwei Jah­re neu fest­ge­legt. Im Juni 2018 hat­te die Kom­mis­si­on emp­foh­len, den gesetz­li­chen Min­dest­lohn in zwei Schrit­ten zu erhö­hen. 2019 gal­ten 9,19 Euro, seit 1. Janu­ar die­ses Jah­res 9,35 Euro Min­dest­lohn. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on wird Mit­te 2020 eine Emp­feh­lung für die wei­te­re Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns ab 1.1.2021 aus­spre­chen. Sofern die Bun­des­re­gie­rung die­ser Emp­feh­lung zustimmt und sie per ent­spre­chen­der Ver­ord­nung umsetzt, wird die­se Emp­feh­lung dann der neue gesetz­li­che Min­dest­lohn ab 2021.


Stel­len­an­zei­ge:

Blog­ger und Anzei­gen­be­ra­ter gesucht (m/w/d).

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag sucht bun­des­weit medi­en­po­li­tisch inter­es­sier­te Per­so­nen, die an dem Medi­en­pro­jekt Cross­me­dia 3.0″ mit­wir­ken möchten.

Neben inter­es­san­ten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten war­ten noch zahl­rei­che Vor­zü­ge auf Sie. Ein­stiegs- und För­der­pro­gram­me ( müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den ), kos­ten­lo­se Schu­lun­gen, Akkre­di­tie­rung zu zahl­rei­chen Ver­an­stal­tun­gen ( Pres­se­aus­weis wird zur Ver­fü­gung gestellt ). Son­der­ra­bat­te auf Dienst­wa­gen und Smart­phones sind eben­falls für Medi­en­be­ra­ter selbstverständlich. 

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag arbei­tet auch Quer­ein­stei­ger ein. Ob haupt- oder neben­be­ruf­lich – wir pla­nen mit Ihnen zusam­men Ihre per­sön­li­che Medi­en­kar­rie­re. In unse­rem Ver­lag arbei­ten wir auch mit vie­len Kom­mu­nal­po­li­ti­kern zusam­men, die sich als Bin­de­glied zwi­schen Amt und Bevöl­ke­rung sehen. Über ein eige­nes Stadt­/­Stadt­teil- oder Gemein­de­por­tal kön­nen Sie Ihre Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger über wich­ti­ge regio­na­le und über­re­gio­na­le The­men  infor­mie­ren. Spe­zi­ell für Kom­mu­nal­po­li­ti­ker hat der Lese­r­ECHO-Ver­lag spe­zi­el­le Schu­lun­gen aufgelegt.

Über uns

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

Das Lese­r­ECHO Lizenz­sys­tem bie­tet Blog­gern, Anzei­gen­be­ra­tern sowie Quer­ein­stei­gern einen schnel­len und kos­ten­güns­ti­gen Ein­stieg in die Medi­en­welt. Ob Print- oder Online-Medi­en, der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet sei­nen Lizenz­neh­mern ein schlüs­sel­fer­ti­ges Kon­zept. Von der gestal­te­ten Wer­be­mail bis hin zum fer­ti­gen Stadtportal.

Part­ner des Lese­r­ECHO-Ver­la­ges kön­nen eine Viel­zahl von Modu­len nut­zen. Ver­schie­de­ne Online- oder Print­me­di­en sowie das lang­jäh­rig erwor­be­ne know-how sowie  ste­hen Part­nern des Lese­r­ECHO-Ver­la­ges unein­ge­schränkt zur Verfügung.

Ler­nen Sie mit uns die Medi­en­welt neu ken­nen. Ger­ne bera­ten wir Sie in einem per­sön­li­chen Gespräch über die guten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten und den unzäh­li­gen Karrierechancen.

Über Sie

Sie sind in Ihrer Stadt oder in Ihrem  Land­kreis gut ver­netzt und ver­fü­gen über eine hohe Moti­va­ti­on etwas zu bewe­gen, sind zuver­läs­sig und haben Ver­kaufs­ge­schick. Sie haben ein gutes Aus­drucks­ver­mö­gen in Wort und Schrift.

Kon­takt­auf­nah­me: info@leserecho.de

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Fami­li­en­leis­tun­gen Das ändert sich 2020

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Zum 1. Janu­ar 2020 tre­ten Ände­run­gen beim Kin­der­zu­schlag, beim Unter­halts­vor­schuss und bei den Kin­der­frei­be­trä­gen in Kraft. Von den Ver­bes­se­run­gen pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re Fami­li­en mit klei­nen Einkommen.

Für vie­le Müt­ter, Väter und ihre Kin­der ver­bes­sern sich zum Jah­res­wech­sel Leis­tun­gen vom Staat. Vor allem Fami­li­en mit klei­nen Ein­kom­men und Allein­er­zie­hen­de, die etwas mehr Unter­stüt­zung brau­chen, pro­fi­tie­ren. Eine Übersicht.

Allein­er­zie­hen­de, die vom ande­ren Eltern­teil kei­nen oder nicht regel­mä­ßig Unter­halt für ihr Kind erhal­ten, kön­nen Unter­halts­vor­schuss bean­tra­gen. So hilft die Leis­tung Allein­er­zie­hen­den, die finan­zi­el­le Lebens­grund­la­ge ihrer Kin­der zu sichern. Die Sät­ze wer­den zum 1. Janu­ar 2020 erhöht.

  • Für Kin­der bis fünf Jah­ren steigt der Unter­halts­vor­schuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
  • Für Kin­der zwi­schen sechs und elf Jah­ren beträgt der Unter­halts­vor­schuss künf­tig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
  • Für Kin­der von zwölf bis ein­schließ­lich 17 Jah­ren liegt der Unter­halts­vor­schuss im neu­en Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bis­her bei bis zu 272 Euro.

Zum 1. Janu­ar ent­fal­len beim Kin­der­zu­schlag die obe­ren Ein­kom­mens­gren­zen. Dadurch kön­nen auch Fami­li­en mit etwas höhe­ren Ein­kom­men Kin­der­zu­schlag bezie­hen. Das Ein­kom­men der Eltern, das über den eige­nen Bedarf hin­aus­geht, wird dabei nur noch zu 45 Pro­zent ange­rech­net, statt wie bis­her zu 50 Pro­zent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kin­der­zu­schlag von maxi­mal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.

Zum 1. Janu­ar erhö­hen sich außer­dem die Kin­der­frei­be­trä­ge. Der Kin­der­frei­be­trag liegt künf­tig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhal­ten — je nach Ein­kom­men — ent­we­der Kin­der­geld oder die Frei­be­trä­ge für Kin­der bei der Ein­kom­men­steu­er. Dabei prüft das Finanz­amt, wel­che der bei­den Leis­tun­gen für Eltern güns­ti­ger ist.

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag


Anzei­ge:

Hotel Ost­frie­sen-Hof in Leer Ostfriesland

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