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Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung der CDU/CSU (MIT) zeich­net Sach­sens Minis­ter­prä­si­den­ten Micha­el Kret­schmer, die VOX-Sen­dung „Die Höh­le der Löwen“(DHDL) sowie den Unter­neh­mer Mar­tin Her­ren­knecht mit dem Deut­schen Mit­tel­stands­preis der MIT aus. Damit wür­digt die MIT deren her­aus­ra­gen­des Enga­ge­ment für die Prin­zi­pi­en der Sozia­len Markt­wirt­schaft. Die Lau­da­to­ren sind Mike Mohr­ingVero­na Pooth und Git­ta Con­ne­mann. Die Preis­ver­lei­hung fin­det am 6. Novem­ber in Ber­lin statt.

Der Minis­ter­prä­si­dent des Frei­staa­tes Sach­sen Micha­el Kret­schmer erhält den Preis in der Kate­go­rie Poli­tik. Er über­zeug­te die Jury durch sei­ne gerad­li­ni­ge markt­wirt­schaft­li­che Aus­rich­tung. Die Jury-Vor­sit­zen­de und stell­ver­tre­ten­de CDU/C­SU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Git­ta Con­ne­mann hob in ihrer Begrün­dung her­vor, dass Kret­schmer bereits als stell­ver­tre­ten­der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der von 2009 bis 2017 im Bereich Bil­dung und For­schung für den Bil­dungs­stand­ort Deutsch­land gekämpft habe. Die Lau­da­tio hält der Thü­rin­ger CDU-Lan­des- und Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Mike Mohring.

Als Preis­trä­ge­rin in der Kate­go­rie Gesell­schaft wähl­te die Jury die Vox-Sen­dung „Die Höh­le der Löwen“ aus. Mit der Preis­ver­ga­be wird die TV-Sen­dung dafür aus­ge­zeich­net, das The­ma Unter­neh­mens­grün­dung einem brei­ten Publi­kum nahe­ge­bracht zu haben. Die Lau­da­tio hält die Mode­ra­to­rin und Unter­neh­me­rin Vero­na Pooth.

In der Kate­go­rie Unter­neh­men fiel die Ent­schei­dung auf den baden-würt­tem­ber­gi­schen Maschi­nen­bau-Unter­neh­mer Mar­tin Her­ren­knecht. Er grün­de­te 1977 die Her­ren­knecht GmbH (heu­te AG) und ist heu­te Vor­stands­vor­sit­zen­der des Fami­li­en­un­ter­neh­mens mit rund 5.000 Mit­ar­bei­tern. Sein Wir­ken sei „ein beein­dru­cken­des Zeug­nis für die Leis­tungs­fä­hig­keit fami­li­en­ge­führ­ter Unter­neh­men“, so die Jury. Ganz ohne Indus­trie­stra­te­gie sei die Her­ren­knecht AG als Hid­den Cham­pi­on ein Aus­hän­ge­schild für die deut­sche Wirt­schaft. Die Lau­da­tio hält Git­ta Connemann.

Die Preis­ver­lei­hung fin­det auf dem Par­la­men­ta­ri­schen Abend der MIT am Mitt­woch, 6. Novem­ber 2019, ab 18 Uhr im Alli­anz Forum in Ber­lin statt.


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Vor­tei­le einer Ver­lags­ge­mein­schaft – das Fran­chise-Kon­zept vom Lese­r­ECHO

Geschäfts­ideen 2019

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

In einem Fran­chise­pro­jekt arbei­ten unse­re Ver­le­ger / Fran­chise­neh­mer  eng zusam­men. Kos­ten­ein­spa­run­gen, Opti­mie­run­gen bei Arbeits­ab­läu­fen und die Stär­kung der redak­tio­nel­len Bericht­erstat­tung sind nur eini­ge Vor­tei­le die­ser star­ken Gemein­schaft. Unse­re Fran­chise­part­ner zah­len kei­ne Ein­stiegs- oder lau­fen­den Wer­be­ge­büh­ren. Büro­räu­me oder Laden­ge­schäf­te sind nicht not­wen­dig. Damit ent­fal­len Laden­öff­nungs­zei­ten und …

Wirtschaft

Der Arbeits­markt im Febru­ar 2021

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„Die Zahl der arbeits­lo­sen Men­schen ist im Febru­ar gering­fü­gig gestie­gen. Kurz­ar­beit sichert wei­ter in gro­ßem Umfang Beschäf­ti­gung und ver­hin­dert Arbeits­lo­sig­keit. Ein­zel­ne Bran­chen spü­ren die Fol­gen des Lock­downs, ins­ge­samt erholt sich die Beschäf­ti­gung aber.“ sag­te der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA), Det­lef Schee­le, heu­te anläss­lich der monat­li­chen Pres­se­kon­fe­renz in Nürnberg.

Arbeits­lo­sen­zahl im Febru­ar:
+4.000 auf 2.904.000

Arbeits­lo­sen­zahl im Vor­jah­res­ver­gleich:
+509.000

Arbeits­lo­sen­quo­te gegen­über Vor­mo­nat: 
unver­än­dert bei 6,3 Prozent

Arbeits­lo­sig­keit, Unter­be­schäf­ti­gung und Erwerbslosigkeit

Mit 2.904.000 liegt die Zahl der Arbeits­lo­sen gering­fü­gig um 4.000 höher als im Vor­mo­nat. Sai­son­be­rei­nigt ist sie um 9.000 gestie­gen. Die Arbeits­lo­sen­quo­te lag wie im Janu­ar bei 6,3 Pro­zent. Im Ver­gleich zum Febru­ar des vori­gen Jah­res hat sich die Arbeits­lo­sen­zahl um 509.000 erhöht. Die Arbeits­lo­sen­quo­te ver­zeich­net im Vor­jah­res­ver­gleich ein Plus von einem Pro­zent­punkt. Die nach dem ILO-Erwerbs­kon­zept vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ermit­tel­te Erwerbs­lo­sen­quo­te belief sich im Janu­ar auf 4,6 Prozent.

Die Unter­be­schäf­ti­gung, die auch Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­markt­po­li­tik und kurz­fris­ti­ger Arbeits­un­fä­hig­keit berück­sich­tigt, lag im Febru­ar bei 3.692.000 Per­so­nen. Das waren 359.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurz­ar­beit

Vor Beginn von Kurz­ar­beit müs­sen Betrie­be eine Anzei­ge über den vor­aus­sicht­li­chen Arbeits­aus­fall erstat­ten. Nach aktu­el­len Daten zu geprüf­ten Anzei­gen wur­de vom 1. bis ein­schließ­lich 24. Febru­ar für 500.000 Per­so­nen kon­junk­tu­rel­le Kurz­ar­beit ange­zeigt. Das seit Novem­ber höhe­re Niveau der Anzei­gen ist auf die erneu­ten Ein­däm­mungs­maß­nah­men infol­ge der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len zurückzuführen.

Aktu­el­le Daten zur tat­säch­li­chen Inan­spruch­nah­me ste­hen bis Dezem­ber zur Ver­fü­gung. So wur­de nach vor­läu­fi­gen hoch­ge­rech­ne­ten Daten der Bun­des­agen­tur für Arbeit im Dezem­ber für 2,39 Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer kon­junk­tu­rel­les Kurz­ar­bei­ter­geld gezahlt. Die Inan­spruch­nah­me des Kurz­ar­bei­ter­gelds hat­te nach dem bis­he­ri­gen Höchst­stand im April mit knapp 6 Mil­lio­nen suk­zes­si­ve abge­nom­men, stieg im Novem­ber mit den erneu­ten Ein­däm­mungs­maß­nah­men aber wie­der an.

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Erwerbs­tä­tig­keit und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung

In Fol­ge der Coro­na-Kri­se hat­ten sich Erwerbs­tä­tig­keit und Beschäf­ti­gung deut­lich ver­rin­gert, zuletzt sta­bi­li­sier­ten sie sich jedoch auf dem nied­ri­ge­ren Niveau. Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes ist die Zahl der Erwerbs­tä­ti­gen (nach dem Inlands­kon­zept) im Janu­ar 2021 sai­son­be­rei­nigt gegen­über dem Vor­mo­nat um 16.000 gestie­gen. Mit 44,36 Mil­lio­nen Per­so­nen fiel sie im Ver­gleich zum Vor­jahr um 739.000 nied­ri­ger aus. Die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung, deren Daten nur bis Dezem­ber 2020 rei­chen, nahm in die­sem Monat sai­son­be­rei­nigt um 64.000 zu. Im Ver­gleich zum Vor­jahr ist die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung im Dezem­ber nach Hoch­rech­nun­gen der BA um 52.000 auf 33,69 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te gesun­ken. Stär­ker von den coro­nabe­ding­ten Maß­nah­men ist die gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung betrof­fen. Nach vor­läu­fi­gen, hoch­ge­rech­ne­ten Daten der BA gab es im Dezem­ber mit 7,01 Mil­lio­nen um 529.000 weni­ger gering­fü­gig ent­lohn­te Beschäf­tig­te (ins­ge­samt) als im Vor­jah­res­mo­nat. Fast die Hälf­te des Rück­gangs ging auf das Gast­ge­wer­be zurück.

Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge

Im Febru­ar waren 583.000 Arbeits­stel­len bei der BA gemel­det, 107.000 weni­ger als vor einem Jahr. Sai­son­be­rei­nigt hat sich der Bestand der bei der BA gemel­de­ten Arbeits­stel­len um 3.000 ver­rin­gert. Der BA-Stel­len­in­dex (BA‑X) – ein Indi­ka­tor für die Nach­fra­ge nach Per­so­nal in Deutsch­land – blieb im Febru­ar 2021 unver­än­dert bei 97. Er liegt damit 18 Punk­te unter dem Vorjahreswert.

Geld­leis­tun­gen

1.092.000 Per­so­nen erhiel­ten im Febru­ar 2021 Arbeits­lo­sen­geld, 203.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten in der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de (SGB II) lag im Febru­ar bei 3.867.000. Gegen­über Febru­ar 2020 war dies ein Anstieg von 108.000 Per­so­nen. 7,1 Pro­zent der in Deutsch­land leben­den Per­so­nen im erwerbs­fä­hi­gen Alter waren damit hilfebedürftig.

Aus­bil­dungs­markt

Von Okto­ber 2020 bis Febru­ar 2021 mel­de­ten sich bei den Agen­tu­ren für Arbeit und den Job­cen­tern 294.000 Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber für eine Aus­bil­dungs­stel­le. Das waren 40.000 weni­ger als im Vor­jah­res­zeit­raum. Der Rück­gang ist dabei nicht mit einem rück­läu­fi­gen Inter­es­se von jun­gen Men­schen an der Berufs­aus­bil­dung gleich­zu­set­zen. Viel­mehr unter­blei­ben Mel­dun­gen, weil die gewohn­ten Zugangs­we­ge ver­sperrt sind und durch digi­ta­le Alter­na­ti­ven nicht voll­stän­dig ersetzt wer­den kön­nen. Gleich­zei­tig waren 387.000 Aus­bil­dungs­stel­len gemel­det, 37.000 weni­ger als vor einem Jahr. Hier spie­geln sich die Ein­schrän­kun­gen und Unsi­cher­hei­ten durch die Pan­de­mie sowie die Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se in der Wirt­schaft wider. Der Aus­bil­dungs­markt ist im Febru­ar aber noch sehr stark in Bewe­gung. Des­halb ist es für eine fun­dier­te Bewer­tung zu früh.


 

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Wirtschaft

Neu­es EU-Ener­gie­la­bel gut für Geld­beu­tel und Umwelt

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Ab dem 1. März 2021 wird das neue EU-Ener­gie­la­bel für die Haus­halts­ge­rä­te­klas­sen Wasch­ma­schi­nen, Wasch­trock­ner, Geschirr­spü­ler, Kühl­ge­rä­te, Moni­to­re und TV-Gerä­te ein­ge­führt. Leucht­mit­tel sol­len im Novem­ber 2021 fol­gen, Kli­ma­ge­rä­te, Back­öfen und Warm­was­ser­be­rei­ter 2022. Das neue Label ist aus­sa­ge­kräf­ti­ger und soll Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher bei ihren Kauf­ent­schei­dun­gen bes­ser unter­stüt­zen. Die aus­ge­wie­se­nen Ener­gie­ver­bräu­che sol­len sich näher am Nut­zer­ver­hal­ten ori­en­tie­ren, zugleich wur­den die Zusatz­in­for­ma­tio­nen ver­bes­sert und erweitert. 

  • vzbv begrüßt ein­heit­li­che Kenn­zeich­nung für alle Geräteklassen
  • Posi­tiv ist, dass die aus­ge­wie­se­nen Ver­brauch­s­an­ga­ben näher an den All­tags­wer­ten lie­gen sollen 
  • vzbv kri­ti­siert, dass die Ein­füh­rung der neu­en Ener­gie­la­bel zunächst nur für sechs Gerä­te­klas­sen erfolgt.

„Das neue EU-Ener­gie­la­bel ist ein ech­ter Fort­schritt. Es been­det das bis­he­ri­ge Kenn­zeich­nungs-Wirr­warr und hilft Ver­brau­chern, Strom und Kos­ten zu spa­ren und gleich­zei­tig die Umwelt zu ent­las­ten. Mit der schritt­wei­sen Rück­kehr zur ein­heit­li­chen Kenn­zeich­nung aller Gerä­te­klas­sen von A bis G und der Neu-Ein­ord­nung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz wer­den lang­jäh­ri­ge For­de­run­gen des vzbv end­lich umge­setzt“, sagt vzbv-Vor­stand Klaus Müller.

Die wich­tigs­ten Ände­run­gen aus Verbrauchersicht 

Wich­tigs­te Neue­rung ist die Rück­kehr zur ein­heit­li­chen Kenn­zeich­nung aller Gerä­te­klas­sen von A bis G. Die irri­tie­ren­den Bezeich­nun­gen A+, A++ und A+++ wer­den dadurch abge­schafft. Zusam­men mit der Neu­ein­stu­fung der Gerä­te wer­den Effi­zi­enz­un­ter­schie­de für die Ver­brau­cher künf­tig trans­pa­ren­ter dar­ge­stellt. Einen Mehr­wert für Ver­brau­cher bie­ten die neu berech­ne­ten Kenn­zah­len für den Ener­gie- und Was­ser­ver­brauch, die das Nut­zer­ver­hal­ten bes­ser wider­spie­geln sol­len. Vom Ansatz lobens­wert ist die Ent­schei­dung, die obers­te Effi­zi­enz-Klas­se A vor­erst frei zu las­sen, um Her­stel­lern Anrei­ze zu geben, noch effi­zi­en­te­re Pro­duk­te zu ent­wi­ckeln. Ob sich Unter­neh­men dar­an hal­ten, bleibt abzuwarten.

Abzu­war­ten bleibt eben­falls, inwie­fern der neue QR-Code einen Mehr­wert für die Ver­brau­cher schaf­fen kann. Mit Hil­fe einer App kön­nen über den QR-Code ver­schie­de­ne Gerä­te auf Basis der Effi­zi­enz­klas­sen mit­ein­an­der ver­gli­chen wer­den. Da es sich prin­zi­pi­ell um grö­ßen- bzw. kapa­zi­täts­spe­zi­fi­sche Effi­zi­enz­klas­sen han­delt, wäre eine Anga­be von zu erwar­ten­den jähr­li­chen Betriebs­kos­ten wün­schens­wert. Die­se Infor­ma­ti­on ist für Ver­brau­cher von gro­ßem Inter­es­se, aller­dings lie­fert auch das neue Label hier­zu kei­ne kon­kre­ten Informationen.

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Es ist zu erwar­ten, dass die Umstel­lung auf die neu­en Label zu Ver­wir­rung bei den Ver­brau­chern füh­ren wird. Bis­he­ri­ge Spit­zen­ge­rä­te kön­nen bis zu drei Klas­sen schlech­ter ein­ge­stuft und ihr Ener­gie­ver­brauch kann deut­lich höher dekla­riert sein. Die zeit­ver­setz­te Ein­füh­rung der neu­en Label für die unter­schied­li­chen Pro­dukt­grup­pen wird ein irri­tie­ren­des Neben­ein­an­der von alten und neu­en Labeln zur Fol­ge haben.

Das Label im Verbraucheralltag

Das neue Label ist nicht mit dem alten ver­gleich­bar: So kann ein Gerät mit altem A+++-Label nun der Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Klas­se D ent­spre­chen. Auch die aus­ge­wie­se­nen Ver­bräu­che fal­len durch die neue Berech­nungs­me­tho­de teil­wei­se höher aus als auf der vor­aus­ge­gan­ge­nen Kenn­zeich­nung. Die Leis­tung der Gerä­te wird sich den­noch ten­den­zi­ell verbessern.

Der QR-Code: Ver­brau­cher kön­nen mit einem Klick auf wei­te­re wich­ti­ge Pro­dukt­da­ten zugrei­fen und ver­schie­de­ne Gerä­te mit­ein­an­der vergleichen.

Das Effi­zi­enz-Label von TV-Gerä­ten und Moni­to­ren mit High Dyna­mic Ran­ge (HDR) zeigt zwei Ver­bräu­che: Es weist den nor­ma­len Strom­ver­brauch und den Ver­brauch bei HDR-Nut­zung aus.

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Leer


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