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Kon­junk­tu­rel­le Abschwä­chung ist sichtbar 

Arbeits­lo­sig­keit, Unter­be­schäf­ti­gung und Erwerbslosigkeit

„Die schwä­che­re kon­junk­tu­rel­le Ent­wick­lung hin­ter­lässt leich­te Spu­ren auf dem Arbeits­markt. Die Arbeits­lo­sig­keit ist im Juni nur wenig gesun­ken. Die Zahl der gemel­de­ten Stel­len geht auf hohem Niveau zurück und das Beschäf­ti­gungs­wachs­tum ver­liert an Dyna­mik.“, sag­te der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA), Det­lef Schee­le, heu­te anläss­lich der monat­li­chen Pres­se­kon­fe­renz in Nürnberg.

Arbeits­lo­sen­zahl im Juni:
-20.000 auf 2.216.000

Arbeits­lo­sen­zahl im Vor­jah­res­ver­gleich:
-60.000

Arbeits­lo­sen­quo­te gegen­über Vor­mo­nat:
unver­än­dert bei 4,9 Prozent

Arbeits­lo­sig­keit, Unter­be­schäf­ti­gung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeits­lo­sig­keit ist von Mai auf Juni um 20.000 auf 2.216.000 gesun­ken. Berei­nigt um die sai­so­na­len Ein­flüs­se wird für den Juni ein leich­ter Rück­gang um 1.000 im Ver­gleich zum Vor­mo­nat errech­net. Gegen­über dem Vor­jahr waren 60.000 weni­ger Men­schen arbeits­los gemel­det. Die Arbeits­lo­sen­quo­te beträgt wie im Mai 4,9 Pro­zent. Im Ver­gleich zum Juni des vori­gen Jah­res hat sie sich um 0,1 Pro­zent­punk­te ver­rin­gert. Die nach dem ILO-Erwerbs­kon­zept vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ermit­tel­te Erwerbs­lo­sen­quo­te belief sich im Mai auf 3,0 Prozent.

Der Ein­fluss der sich abschwä­chen­den Kon­junk­tur zeigt sich am deut­lichs­ten in der Unter­be­schäf­ti­gung, die auch Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­markt­po­li­tik und kurz­fris­ti­ger Arbeits­un­fä­hig­keit berück­sich­tigt. Sie ist sai­son­be­rei­nigt gegen­über dem Vor­mo­nat um 6.000 gestie­gen. Ins­ge­samt lag die Unter­be­schäf­ti­gung im Juni 2019 bei 3.172.000 Per­so­nen. Das waren 62.000 weni­ger als vor einem Jahr.

Erwerbs­tä­tig­keit und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung

Erwerbs­tä­tig­keit und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung sind wei­ter gestie­gen. Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes hat sich die Zahl der Erwerbs­tä­ti­gen (nach dem Inlands­kon­zept) im Mai sai­son­be­rei­nigt gegen­über dem Vor­mo­nat um 21.000 erhöht. Mit 45,28 Mil­lio­nen Per­so­nen fiel sie im Ver­gleich zum Vor­jahr um 462.000 höher aus. Das Plus beruht weit über­wie­gend auf dem Zuwachs bei der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gung. Die­se ist im Ver­gleich zum Vor­jahr um 595.000 gestie­gen. Ins­ge­samt waren im April nach hoch­ge­rech­ne­ten Anga­ben der BA 33,38 Mil­lio­nen Men­schen sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt. Sai­son­be­rei­nigt ergibt sich von März auf April ein Anstieg um 38.000.

Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge

Die Nach­fra­ge nach neu­en Mit­ar­bei­tern bewegt sich auf hohem Niveau, wird aber merk­lich schwä­cher. Im Juni waren 798.000 Arbeits­stel­len bei der BA gemel­det, 8.000 weni­ger als vor einem Jahr. Sai­son­be­rei­nigt hat sich der Bestand der bei der BA gemel­de­ten Arbeits­stel­len um 4.000 Stel­len ver­rin­gert. Der Stel­len­in­dex der BA (BA‑X) – ein Indi­ka­tor für die Nach­fra­ge nach Arbeits­kräf­ten in Deutsch­land – blieb im Juni 2019 unver­än­dert bei 248 Punk­ten. Er liegt damit 6 Punk­te unter dem Vorjahreswert.

Geld­leis­tun­gen

704.000 Per­so­nen erhiel­ten im Juni 2019 Arbeits­lo­sen­geld, 43.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten in der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de (SGB II) lag im Juni bei 3.964.000. Gegen­über Juni 2018 war dies ein Rück­gang von 208.000 Per­so­nen. 7,3 Pro­zent der in Deutsch­land leben­den Per­so­nen im erwerbs­fä­hi­gen Alter waren damit hilfebedürftig.

Aus­bil­dungs­markt

Von Okto­ber 2018 bis Juni 2019 mel­de­ten sich bei den Agen­tu­ren für Arbeit und den Job­cen­tern 460.000 Bewer­ber für eine Aus­bil­dungs­stel­le, 18.000 weni­ger als im Vor­jah­res­zeit­raum. Von die­sen waren 210.000 im Juni noch auf der Suche. Gleich­zei­tig waren 529.000 Aus­bil­dungs­stel­len gemel­det, 17.000 mehr als vor einem Jahr. Davon waren im Juni noch 241.000 Aus­bil­dungs­stel­len unbe­setzt. Am häu­figs­ten wur­den Aus­bil­dungs­stel­len gemel­det für ange­hen­de Kauf­leu­te im Ein­zel­han­del, für Kauf­leu­te für Büro­ma­nage­ment sowie für Ver­käu­fe­rin­nen und Ver­käu­fer. Wie in den Vor­jah­ren zei­gen sich auch 2018/19 regio­na­le, berufs­fach­li­che und qua­li­fi­ka­to­ri­sche Dis­pa­ri­tä­ten, die den Aus­gleich von Ange­bot und Nach­fra­ge erheb­lich erschweren.


Anzei­ge:

Vor­tei­le einer Ver­lags­ge­mein­schaft im Franchise

Lese­r­ECHO die Fran­chise — Geschäftsidee

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

In einem Fran­chise­pro­jekt arbei­ten unse­re Ver­le­ger / Fran­chise­neh­mer  eng zusam­men. Kos­ten­ein­spa­run­gen, Opti­mie­run­gen bei Arbeits­ab­läu­fen und die Stär­kung der redak­tio­nel­len Bericht­erstat­tung sind nur eini­ge Vor­tei­le die­ser star­ken Gemein­schaft. Unse­re Fran­chise­part­ner zah­len kei­ne Ein­stiegs- oder lau­fen­den Wer­be­ge­büh­ren. Büro­räu­me oder Laden­ge­schäf­te sind nicht not­wen­dig. Damit ent­fal­len Laden­öff­nungs­zei­ten und Per­so­nal­kos­ten. Unse­re Fran­chise­part­ner müs­sen kei­ne Umsatz­vor­ga­ben erfül­len oder Umsatz­zah­len vorlegen.

Das Lese­r­ECHO sowie die Stadt- und Gemein­de­por­ta­le vom Lese­r­ECHO sind für unse­re Leser­schaft kos­ten­los und wer­den zu 100% über regio­na­le und über­re­gio­na­le Wer­be­ein­nah­men finan­ziert.  Ver­schie­de­ne Social-Media-Platt­for­men, wie zum Bei­spiel Face­book, such­ma­schi­nen­op­ti­mier­te Bei­trä­ge in unse­ren Fach- und Stadt­por­ta­len run­den das Kon­zept: „Medi­en für Jung und Alt“ ab. Das Lese­r­ECHO hat einen ein­heit­li­chen Satz­spie­gel, somit genie­ßen unse­re Ver­le­ger enor­me Nut­zen bei den Satz- und Druck­kos­ten. Der Zei­tungs­ver­trieb konn­te eben­falls stark opti­miert werden.

Genie­ßen Sie in unse­rem Fran­chise­sys­tem die Vor­tei­le eines Groß­un­ter­neh­mens, und die Kos­ten­struk­tur eines Klein­un­ter­neh­mens. Je mehr Fran­chise­neh­mer sich unse­rem Ver­bund anschlie­ßen, des­to grö­ßer wer­den die Vor­tei­le für jeden Ver­le­ger die­ser Gemeinschaft!

Der Fran­chise-Ver­trag

Der Fran­chise-Ver­trag wur­de zusam­men mit unse­ren Fran­chise­neh­mern erar­bei­tet. Hier eini­ge Auszüge:

Unse­re Fran­chise­neh­mer vom LeserECHO …

  • brau­chen kei­ne Umsatz­zah­len offen zu legen
  • erhal­ten Gebietsschutz
  • zah­len kei­ne Einstiegsgebühr
  • zah­len kei­ne Werbeumlage
  • haben kei­ne Absatzverpflichtungen
  • wer­den kos­ten­los geschult und eingearbeitet
  • kön­nen jeder­zeit bei einer Frist von drei Mona­ten kündigen
  • erhal­ten 100% vom Ver­kaufs­er­lös beim Firmenverkauf

Bei der Grün­dungs­vor­be­rei­tung wer­den Sie je nach Kennt­nis­stand indi­vi­du­ell geför­dert und gefor­dert. Sie kön­nen über ein Prak­ti­kum bei einem unse­rer Ver­le­ger Erfah­run­gen sam­meln, oder direkt durch­star­ten. Fra­gen und Anlie­gen kön­nen jeder­zeit mit dem Fran­chise­ge­ber bespro­chen wer­den. Monat­lich fin­den Ver­le­ger-Tref­fen statt. Dabei steht der  Erfah­rungs­aus­tausch und die Pla­nung von Mar­ke­ting­kon­zep­ten im Vordergrund.

Fol­gen­de Unter­stüt­zun­gen und Schu­lun­gen bie­ten wir kos­ten­los für Sie an:

  • Grün­dungs­vor­be­rei­tung – Stand­ort- und Mitbewerberanalyse
  • Satz- und Druckvorbereitung
  • Word­Press – Ver­wal­tung der Stadt- und Gemeindeportale
  • Recht­li­che Grund­la­gen / Abmahnungen
  • Ver­kaufs- und Marketingschulungen
  • Face­book-Schu­lun­gen
  • Mar­ke­ting­kon­zep­te für Ihre Kunden
  • Ver­kaufs­schu­lun­gen Vita-Card.de

Soll­ten Sie Anzei­gen- oder Medi­en­be­ra­ter in Ihrem Team haben, kön­nen die­se eben­falls kos­ten­los an die­sen Schu­lun­gen teilnehmen.

Ob Ver­le­ger, Ver­lags­kauf­mann oder Quer­ein­stei­ger, wenn

  • Sie ger­ne in einem Team arbei­tenkauf­män­nisch erfah­ren, ver­käu­fe­risch stark und regio­nal gut ver­netzt sind …
  • Sie kun­den­ori­en­tiert sind und Spaß am Umgang mit Men­schen haben …
  • Sie sich für Poli­tik, beson­ders für kom­mu­na­le Ereig­nis­se wie Stadt­ent­wick­lung interessieren …

… dann soll­ten Sie sich für unse­re Ver­lags­ge­mein­schaft ent­schei­den. In Demo­kra­tien erfül­len Medi­en wich­ti­ge Auf­ga­ben: Sie sol­len Bür­ge­rin­nen und Bür­ger infor­mie­ren, durch kri­ti­sche Bericht­erstat­tung und Dis­kus­si­on zur Mei­nungs­bil­dung bei­tra­gen und damit das Volk in die poli­ti­schen Pro­zes­se invol­vie­ren. Oft­mals wer­den Medi­en auch als „vier­te Gewalt“ bezeich­net. Wenn Sie sich die­ser Ver­ant­wor­tung stel­len möch­ten, soll­ten wir uns ken­nen­ler­nen und gemein­sam über­ra­schend mehr Mög­lich­kei­ten schaf­fen! Wir freu­en uns auf Sie!

Im Jahr 2012 begann alles mit der Face­book­sei­te „Wir Leera­ner“. Die Freu­de an der loka­len Bericht­erstat­tung im Ehren­amt war der Grund­stein des heu­ti­gen Erfol­ges. 2015 wur­de die Leera­ner Bür­ger­zei­tung her­aus­ge­ge­ben. Es folg­ten die Auricher Bür­ger­zei­tung. Im Früh­jahr 2017 kamen die Emder- und die Ems­län­der Bür­ger­zei­tung hin­zu. Kur­ze Zeit spä­ter wur­den aus den vier Bür­ger­zei­tun­gen das Lese­r­ECHO, um die Vor­tei­le eines ein­heit­li­chen Markt­auf­tritts zu nut­zen. Par­al­lel wur­den seit 2015 die Stadt- und Gemein­de­por­ta­le sowie die Fach­por­ta­le wei­ter­ent­wi­ckelt. Im Jahr 2018 konn­ten wei­te­re Gebie­te dazu­ge­won­nen wer­den. In 2019 wur­den bis jetzt über 200 Stadt­por­ta­le vom Lese­r­ECHO online geschal­tet – wei­te­re Stadt- und Fach­por­ta­le wer­den folgen.


Allgemein

Min­dest­lohn steigt auf 9,35 Euro

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Der gesetz­li­che Min­dest­lohn steigt zum 1. Janu­ar 2020 auf 9,35 Euro je Stun­de. Anläss­lich der lau­fen­den Debat­te zur Höhe des Min­dest­lohns sag­te DGB-Vor­stands­mit­glied Ste­fan Kör­zell am Mitt­woch in Berlin:

„Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät in die­sem Jahr über die nächs­te Erhö­hung. Die Gewerk­schaf­ten wol­len einen armuts­fes­ten Min­dest­lohn, der zum Leben reicht. Die in der Debat­te genann­te Richt­grö­ße von 12 Euro ent­spricht aktu­ell ca. 60 Pro­zent des mitt­le­ren Ein­kom­mens bei Voll­zeit­be­schäf­ti­gung. Da die Arbeit­ge­ber in der Kom­mis­si­on eine Erhö­hung hin zu einem armuts­fes­ten Min­dest­lohn ableh­nen, muss die Poli­tik han­deln und das Niveau anpas­sen. Das Min­dest­lohn­ge­setz wird in die­sem Jahr eva­lu­iert, das soll­ten die poli­ti­schen Par­tei­en über Frak­ti­ons­gren­zen hin­weg ent­spre­chend nut­zen. Für wei­te­re, künf­ti­ge Erhö­hun­gen wäre dann wie­der die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on verantwortlich.

Der Min­dest­lohn ist aber nur die unters­te Hal­te­li­nie, unter der kein Lohn in Deutsch­land gezahlt wer­den darf. Die Gewerk­schaf­ten wol­len zual­ler­erst Gute Arbeit und gute Löh­ne – und die gibt es nur mit Tarif­ver­trä­gen. Der Staat als größ­ter Auf­trag­ge­ber kann und soll­te mit Tarif­treue­ge­set­zen dafür sor­gen, dass sei­ne Auf­trä­ge aus­schließ­lich an tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men ver­ge­ben wer­den und Tarif­ver­trä­ge leich­ter für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wer­den können.“

Beim Min­dest­lohn gebe es laut Kör­zell immer noch mil­lio­nen­fach Betrü­ge­rei­en auf Arbeit­ge­ber­sei­te. „Das Poten­ti­al an kri­mi­nel­len Arbeit­ge­bern ist enorm. Des­halb müs­sen die Kon­trol­len – auch zum Schutz der ehr­li­chen Arbeit­ge­ber – ver­stärkt wer­den. Not­wen­dig sind mehr ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Stich­pro­ben durch die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS). Die Beschäf­tig­ten soll­ten ihre Arbeits­zei­ten doku­men­tie­ren und Ver­stö­ße bei der FKS mel­den. Dafür braucht die beim Zoll ange­sie­del­te Behör­de (FKS) aber deut­lich mehr Per­so­nal. Der geplan­te Stel­len­auf­wuchs muss schnell rea­li­siert werden.“

Hin­ter­grund:

Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on besteht aus sie­ben stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­dern: dem Vor­sit­zen­den der Kom­mis­si­on und je drei Vertreter*Innen der Gewerk­schaf­ten und der Arbeit­ge­ber, sowie aus zwei nicht stimm­be­rech­tig­ten wis­sen­schaft­li­chen Mit­glie­dern. Laut Min­dest­lohn­ge­setz wird der gesetz­li­che Min­dest­lohn alle zwei Jah­re neu fest­ge­legt. Im Juni 2018 hat­te die Kom­mis­si­on emp­foh­len, den gesetz­li­chen Min­dest­lohn in zwei Schrit­ten zu erhö­hen. 2019 gal­ten 9,19 Euro, seit 1. Janu­ar die­ses Jah­res 9,35 Euro Min­dest­lohn. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on wird Mit­te 2020 eine Emp­feh­lung für die wei­te­re Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns ab 1.1.2021 aus­spre­chen. Sofern die Bun­des­re­gie­rung die­ser Emp­feh­lung zustimmt und sie per ent­spre­chen­der Ver­ord­nung umsetzt, wird die­se Emp­feh­lung dann der neue gesetz­li­che Min­dest­lohn ab 2021.


Stel­len­an­zei­ge:

Blog­ger und Anzei­gen­be­ra­ter gesucht (m/w/d).

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag sucht bun­des­weit medi­en­po­li­tisch inter­es­sier­te Per­so­nen, die an dem Medi­en­pro­jekt Cross­me­dia 3.0″ mit­wir­ken möchten.

Neben inter­es­san­ten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten war­ten noch zahl­rei­che Vor­zü­ge auf Sie. Ein­stiegs- und För­der­pro­gram­me ( müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den ), kos­ten­lo­se Schu­lun­gen, Akkre­di­tie­rung zu zahl­rei­chen Ver­an­stal­tun­gen ( Pres­se­aus­weis wird zur Ver­fü­gung gestellt ). Son­der­ra­bat­te auf Dienst­wa­gen und Smart­phones sind eben­falls für Medi­en­be­ra­ter selbstverständlich. 

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag arbei­tet auch Quer­ein­stei­ger ein. Ob haupt- oder neben­be­ruf­lich – wir pla­nen mit Ihnen zusam­men Ihre per­sön­li­che Medi­en­kar­rie­re. In unse­rem Ver­lag arbei­ten wir auch mit vie­len Kom­mu­nal­po­li­ti­kern zusam­men, die sich als Bin­de­glied zwi­schen Amt und Bevöl­ke­rung sehen. Über ein eige­nes Stadt­/­Stadt­teil- oder Gemein­de­por­tal kön­nen Sie Ihre Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger über wich­ti­ge regio­na­le und über­re­gio­na­le The­men  infor­mie­ren. Spe­zi­ell für Kom­mu­nal­po­li­ti­ker hat der Lese­r­ECHO-Ver­lag spe­zi­el­le Schu­lun­gen aufgelegt.

Über uns

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

Das Lese­r­ECHO Lizenz­sys­tem bie­tet Blog­gern, Anzei­gen­be­ra­tern sowie Quer­ein­stei­gern einen schnel­len und kos­ten­güns­ti­gen Ein­stieg in die Medi­en­welt. Ob Print- oder Online-Medi­en, der Lese­r­ECHO-Ver­lag bie­tet sei­nen Lizenz­neh­mern ein schlüs­sel­fer­ti­ges Kon­zept. Von der gestal­te­ten Wer­be­mail bis hin zum fer­ti­gen Stadtportal.

Part­ner des Lese­r­ECHO-Ver­la­ges kön­nen eine Viel­zahl von Modu­len nut­zen. Ver­schie­de­ne Online- oder Print­me­di­en sowie das lang­jäh­rig erwor­be­ne know-how sowie  ste­hen Part­nern des Lese­r­ECHO-Ver­la­ges unein­ge­schränkt zur Verfügung.

Ler­nen Sie mit uns die Medi­en­welt neu ken­nen. Ger­ne bera­ten wir Sie in einem per­sön­li­chen Gespräch über die guten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten und den unzäh­li­gen Karrierechancen.

Über Sie

Sie sind in Ihrer Stadt oder in Ihrem  Land­kreis gut ver­netzt und ver­fü­gen über eine hohe Moti­va­ti­on etwas zu bewe­gen, sind zuver­läs­sig und haben Ver­kaufs­ge­schick. Sie haben ein gutes Aus­drucks­ver­mö­gen in Wort und Schrift.

Kon­takt­auf­nah­me: info@leserecho.de

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Fami­li­en­leis­tun­gen Das ändert sich 2020

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Zum 1. Janu­ar 2020 tre­ten Ände­run­gen beim Kin­der­zu­schlag, beim Unter­halts­vor­schuss und bei den Kin­der­frei­be­trä­gen in Kraft. Von den Ver­bes­se­run­gen pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re Fami­li­en mit klei­nen Einkommen.

Für vie­le Müt­ter, Väter und ihre Kin­der ver­bes­sern sich zum Jah­res­wech­sel Leis­tun­gen vom Staat. Vor allem Fami­li­en mit klei­nen Ein­kom­men und Allein­er­zie­hen­de, die etwas mehr Unter­stüt­zung brau­chen, pro­fi­tie­ren. Eine Übersicht.

Allein­er­zie­hen­de, die vom ande­ren Eltern­teil kei­nen oder nicht regel­mä­ßig Unter­halt für ihr Kind erhal­ten, kön­nen Unter­halts­vor­schuss bean­tra­gen. So hilft die Leis­tung Allein­er­zie­hen­den, die finan­zi­el­le Lebens­grund­la­ge ihrer Kin­der zu sichern. Die Sät­ze wer­den zum 1. Janu­ar 2020 erhöht.

  • Für Kin­der bis fünf Jah­ren steigt der Unter­halts­vor­schuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
  • Für Kin­der zwi­schen sechs und elf Jah­ren beträgt der Unter­halts­vor­schuss künf­tig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
  • Für Kin­der von zwölf bis ein­schließ­lich 17 Jah­ren liegt der Unter­halts­vor­schuss im neu­en Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bis­her bei bis zu 272 Euro.

Zum 1. Janu­ar ent­fal­len beim Kin­der­zu­schlag die obe­ren Ein­kom­mens­gren­zen. Dadurch kön­nen auch Fami­li­en mit etwas höhe­ren Ein­kom­men Kin­der­zu­schlag bezie­hen. Das Ein­kom­men der Eltern, das über den eige­nen Bedarf hin­aus­geht, wird dabei nur noch zu 45 Pro­zent ange­rech­net, statt wie bis­her zu 50 Pro­zent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kin­der­zu­schlag von maxi­mal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.

Zum 1. Janu­ar erhö­hen sich außer­dem die Kin­der­frei­be­trä­ge. Der Kin­der­frei­be­trag liegt künf­tig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhal­ten — je nach Ein­kom­men — ent­we­der Kin­der­geld oder die Frei­be­trä­ge für Kin­der bei der Ein­kom­men­steu­er. Dabei prüft das Finanz­amt, wel­che der bei­den Leis­tun­gen für Eltern güns­ti­ger ist.

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag


Anzei­ge:

Hotel Ost­frie­sen-Hof in Leer Ostfriesland

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