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Spahn: „Bei­trags­gel­der sind dafür da, die Ver­sor­gung bes­ser zu machen.“Berlin, März 2019

Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen haben mit einem Ein­nah­me­über­schuss von 2 Mrd. Euro im Jahr 2018 im drit­ten Jahr in Fol­ge ein posi­ti­ves Finanz­ergeb­nis erzielt. Die Betriebs­mit­tel und Rück­la­gen der Kran­ken­kas­sen haben damit Ende Dezem­ber einen Wert von rund 21 Mil­li­ar­den Euro erreicht. Im Durch­schnitt ent­spricht dies etwa 1,1 Monats­aus­ga­ben und damit mehr als dem Vier­fa­chen der gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Mindestreserve.

Die Wirt­schaft läuft gut, die Kran­ken­kas­sen haben wei­ter­hin hohe Über­schüs­se. Bei­trags­gel­der sind aber kei­ne Spar­an­la­gen, son­dern sie sind dafür da, die Ver­sor­gung bes­ser zu machen. Das tun wir. Und Kran­ken­kas­sen mit beson­ders hohen Reser­ven müs­sen ihre Rück­la­gen ab 2020 inner­halb von drei Jah­ren unter die gesetz­li­che Ober­gren­ze von 1 Monats­aus­ga­be absen­ken. Dann haben die Bei­trags­zah­ler auch etwas von der guten Finanzlage.Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Ein­nah­men in Höhe von rund 241,4 Mil­li­ar­den Euro stan­den Aus­ga­ben von rund 239,4 Mil­li­ar­den Euro gegen­über. Damit sind die Ein­nah­men der Kran­ken­kas­sen um 3,3 Pro­zent gestie­gen. Die Aus­ga­ben für Leis­tun­gen und Ver­wal­tungs­kos­ten ver­zeich­ne­ten bei einem Anstieg der Ver­si­cher­ten­zah­len von rund 0,8 Pro­zent einen Zuwachs von 3,9 Prozent.

Finanz­ent­wick­lung nach Krankenkassenarten

Auch im ver­gan­ge­nen Jahr ver­buch­ten alle Kran­ken­kas­sen­ar­ten deut­li­che Über­schüs­se. Die All­ge­mei­nen Orts­kran­ken­kas­sen (AOKen) verzeichneten

einen Über­schuss von 1,1 Mil­li­ar­den Euro, die Ersatz­kas­sen von 561 Mil­lio­nen Euro, die Betriebs­kran­ken­kas­sen (BKKen) von 198 Mil­lio­nen Euro, die Innungs­kran­ken­kas­sen (IKKen) von 77 Mil­lio­nen Euro und die Knapp­schaft-Bahn-See von 90 Mil­lio­nen Euro. Ledig­lich die Land­wirt­schaft­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung, die nicht am Risi­ko­struk­tur­aus­gleich teil­nimmt, erziel­te ein gerin­ges Defi­zit von 8 Mil­lio­nen Euro.

Ergeb­nis des Gesundheitsfonds

Auch der Gesund­heits­fonds erziel­te 2018 dank der posi­ti­ven Ein­nah­me­ent­wick­lung einen Über­schuss von 562 Mio. Euro. Damit ver­füg­te der Fonds zum Stich­tag 15. Janu­ar 2018 über eine

Liqui­di­täts­re­ser­ve in einer Grö­ßen­ord­nung von rund 9,7 Mil­li­ar­den Euro. Durch die wei­ter­hin sehr güns­ti­ge Ent­wick­lung der Bei­trags­ein­nah­men des Gesund­heits­fonds bei einem Anstieg der bei­trags­pflich­ti­gen Ein­nah­men von 4,3 Pro­zent pro­fi­tiert die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung wie die ande­ren Sozi­al­ver­si­che­rungs­zwei­ge von der posi­ti­ven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.

Mode­ra­te Ausgabenzuwächse

Bei den Kran­ken­kas­sen gab es im ver­gan­ge­nen Jahr einen Aus­ga­ben­zu­wachs von 3,9 Pro­zent bei einem Anstieg der Ver­si­cher­ten­zah­len von 0,8 Pro­zent. Die Aus­ga­ben­ent­wick­lung 2018 beweg­te sich damit wei­test­ge­hend im Rah­men der Erwar­tun­gen des Schät­zer­krei­ses, der im Okto­ber für das Gesamt­jahr 2018  von einem ähn­li­chen Anstieg aus­ge­gan­gen war.

Ent­wick­lun­gen in den grö­ße­ren Ausgabenbereichen 

Die Aus­ga­ben für Kran­ken­haus­be­hand­lung sind2018 um 3,1 Pro­zent gestie­gen. Bei Preis­ab­schlüs­sen zwi­schen 2,5 und 3 Pro­zent deu­tet alles dar­auf hin, dass die Men­gen­ent­wick­lung in den Kran­ken­häu­sern wie im Jahr 2017 mode­rat ver­lau­fen ist.

Die Arz­nei­mit­tel­aus­ga­ben stie­gen um 3,1 Pro­zent. Hier­bei spie­len wei­ter­hin die Ent­wick­lun­gen im Bereich inno­va­ti­ver Arz­nei­mit­tel eine zen­tra­le Rol­le. Bei den Rabatt­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Kran­ken­kas­sen und phar­ma­zeu­ti­schen Unter­neh­mern gab es eine deut­li­che Erhö­hung des Erstat­tungs­vo­lu­mens um rund 9 Prozent.

Im Bereich der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­gü­tung stie­gen die Aus­ga­ben um rund 3,1 Pro­zent. Erheb­li­che Zuwäch­se ver­buch­ten dabei ins­be­son­de­re die Hoch­schul­am­bu­lan­zen, deren Ver­gü­tun­gen um rund 24 Pro­zent gestie­gen sind sowie die psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen, deren Aus­ga­ben (inkl. Nach­zah­lun­gen für Vor­jah­re) um rund 18 Pro­zent stiegen.

Bei den Aus­ga­ben für zahn­ärzt­li­che Behand­lung betrug der Anstieg 2,7 Pro­zent, beim Zahn­ersatz 1,5 Pro­zent.

Deut­lich über­pro­por­tio­nal sind die Aus­ga­ben für Heil­mit­tel mit 11,5 Pro­zent gestie­gen. Bei Heil­mit­teln machen sich vor allem die schritt­wei­se erfolg­ten Hono­rar­er­hö­hun­gen auf Grund des Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­ge­set­zes bemerk­bar, die zu einer deut­li­chen Ver­bes­se­rung der wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on der Heil­mit­tel­er­brin­ger bei­tra­gen. Der Zuwachs bei Hilfs­mit­teln betrug 4,7 Prozent.

Die Net­to-Ver­wal­tungs­kos­ten der Kran­ken­kas­sen sind nach einer rück­läu­fi­gen Ent­wick­lung im  Vor­jahr um 5 Pro­zent gestiegen.

Die­ser über­pro­por­tio­na­le Zuwachs ist zum Teil auf erhöh­te Zufüh­run­gen zu Alters­rück­stel­lun­gen und gerin­ge­re Erstat­tun­gen von Ver­wal­tungs­kos­ten durch die Ren­ten- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zurück­zu­füh­ren. Rech­net man die erhöh­ten Zufüh­run­gen zu den Alters­rück­stel­lun­gen im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum her­aus, lag der Anstieg der Net­to-Ver­wal­tungs­kos­ten – ähn­lich wie der Zuwachs bei den Leis­tungs­aus­ga­ben – bei rund 3,9 Prozent.

Wei­te­re Perspektive

Die end­gül­ti­gen Finanz­ergeb­nis­sen des Jah­res 2018 lie­gen Mit­te Juni vor. Nach den aktu­el­len Erkennt­nis­sen und unter Berück­sich­ti­gung der Pro­gno­se des Schät­zer­krei­ses spricht alles dafür, dass die GKV im Gesamt­jahr 2019 wie­der schwar­ze Zah­len schrei­ben wird. Nach Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se des Schät­zer­krei­ses für 2019 hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit den zur Deckung der Aus­ga­ben erfor­der­li­chen durch­schnitt­li­chen Zusatz­bei­trags­satz auf 0,9 Pro­zent fest­ge­legt. Obwohl eine Rei­he von Kran­ken­kas­sen zum Jah­res­wech­sel ihren Zusatz­bei­trags­satz abge­senkt hat, liegt der durch­schnitt­lich erho­be­ne Zusatz­bei­trags­satz der­zeit bei rund 1,0 Prozent.

Die­se Dif­fe­renz ver­deut­licht den Spiel­raum, den die Kran­ken­kas­sen haben, um ihre Ver­si­cher­ten durch Absen­kun­gen der Zusatz­bei­trä­ge zu ent­las­ten. Dabei ist der schritt­wei­se Abbau über­höh­ter Finanz­re­ser­ven, den das Ver­si­cher­ten­ent­las­tungs­ge­setz den Kran­ken­kas­sen ab 2020 vor­gibt, noch nicht berück­sich­tigt. Zum Jah­res­wech­sel 2018/2019 hat­ten 69 von 110 Kran­ken­kas­sen Betriebs­mit­tel und Rück­la­gen ober­halb der Gren­ze von 1 Monats­aus­ga­be; 42 davon hat­ten sogar Finanz­re­ser­ven  ober­halb von 1.1/2 Monatsausgaben.

Ab 1. Janu­ar 2019 pro­fi­tie­ren die GKV-Mit­glie­der von den Rege­lun­gen des Ver­si­cher­ten­ent­las­tungs­ge­set­zes. Rund 50 Mio. Beschäf­tig­te und Rent­ner wer­den ab 2019 um jähr­lich ins­ge­samt rund 7 Mrd. Euro ent­las­tet, weil Arbeit­ge­ber und Mit­glie­der die Bei­trä­ge wie­der zu glei­chen Tei­len tragen.

Auch Selbst­stän­di­ge mit gerin­gen Ein­kom­men wer­den in der gesetz­li­chen Kran­ken- und sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung ab 2019 um jähr­lich ins­ge­samt rund 1 Mrd. Euro ent­las­tet. Der Min­dest­bei­trag für Selbst­stän­di­ge sank von monat­lich 420 Euro auf rund 190 Euro und wur­de damit zum Jah­res­wech­sel mehr als hal­biert. Hier­von pro­fi­tie­ren min­des­tens 500 Tsd. Selbst­stän­di­ge mit gerin­gen Einkommen.

Politik

Der Schutz unse­res Was­sers ist nicht verhandelbar

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Zum Welt­was­ser­tag am 22. März unter dem Mot­to „Wert des Was­sers“ erklärt Dr. Bet­ti­na Hoff­mann, Spre­che­rin für Umwelt­po­li­tik und Umweltgesundheit:

Was­ser ist unser wert­volls­tes Lebens­mit­tel. In Deutsch­land sind wir es gewohnt, dass wir zu jeder Zeit sau­be­res Trink­was­ser aus dem Was­ser­hahn bekom­men. Doch auch bei uns gerät die Res­sour­ce Was­ser immer stär­ker unter Druck. Die Bun­des­re­gie­rung muss jetzt Vor­sor­ge dafür tref­fen, damit wir auch in Zukunft über­all sau­be­res und bezahl­ba­res Was­ser haben.
Nitrat, Wasch­mit­tel­rück­stän­de, Medi­ka­men­ten­res­te: Immer mehr Schad­stof­fe aus einer Viel­zahl von Quel­len belas­ten Grund­was­ser, Bäche und Flüs­se. Die Kli­ma­kri­se ver­schärft das Pro­blem. Ein Dür­re­som­mer folgt auf den nächs­ten und schon jetzt zeich­nen sich Nut­zungs­kon­flik­te um unser Was­ser ab.
Not­wen­dig ist ein kla­rer recht­li­cher Rah­men für ein nach­hal­ti­ges Was­ser­ma­nage­ment. Es braucht einen Vor­rang der öffent­li­chen Was­ser­ver­sor­gung gegen­über gewerb­li­cher Nut­zung. Mit einem Ver­ur­sa­cher­fonds und einer Reform der Abwas­ser­ab­ga­be gilt es, eine fai­re Ver­tei­lung der Was­ser­kos­ten zu schaffen.

Die Bun­des­re­gie­rung muss unser Was­ser bes­ser vor Umwelt­gif­ten schüt­zen. Die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher müs­sen sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass die von ihnen gekauf­ten und ein­ge­setz­ten Pro­duk­te umwelt­ver­träg­lich sind. Beson­ders schäd­li­che und schwer abbau­ba­re Stof­fe dür­fen nicht län­ger ein­ge­setzt wer­den, dafür braucht es kla­re gesetz­li­che Vorgaben.


 

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Politik

MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE

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MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE: „LOCKDOWN HAT MASSIVE SPÄTFOLGEN“

Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT) for­dert die Bun­des­re­gie­rung und die Regie­rungs­chefs der Län­der auf, bei ihrem nächs­ten Tref­fen ein Öff­nungs­kon­zept zu prä­sen­tie­ren. Dreh- und Angel­punkt müs­se ein Stu­fen­plan sein, der trans­pa­rent abbil­det, wer wann und unter wel­chen Auf­la­gen wie­der öff­nen darf. Die­ser Plan muss nach den Vor­stel­lun­gen der MIT mit pass­ge­nau­en Test­kon­zep­ten und einer schnel­len Impf­kam­pa­gne beglei­tet werden.

„Ein Stu­fen­plan darf sich nicht allei­ne auf Inzi­denz­wer­te stüt­zen. Daher leh­nen wir auch die Fixie­rung auf einen Inzi­denz­wert von 35 als Haupt­be­din­gung für Öff­nun­gen ab“, sagt der MIT-Bun­des­vor­sit­zen­de Cars­ten Lin­ne­mann. Viel­mehr sol­len auch Para­me­ter wie der R‑Wert, die Aus­las­tung unse­rer Kran­ken­häu­ser und Inten­siv­sta­tio­nen sowie die Fra­ge, ob es sich um ein dif­fu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen oder um einen spot­ar­ti­gen Aus­bruch han­delt, ein­be­zo­gen wer­den. Lin­ne­mann betont: „Wir brau­chen einen Stu­fen­plan, der bun­des­weit gilt, aber regio­nal umge­setzt wird. Das ist allein schon aus Grün­den der Trans­pa­renz und der Akzep­tanz erforderlich.“

Die MIT for­dert in ihrem Vor­stands­be­schluss, jetzt vor allem auf Schnell­tests und digi­ta­le Tools zu set­zen, um das wirt­schaft­li­che Leben bun­des­weit auch in den der­zeit stark betrof­fe­nen Berei­chen wie­der zu akti­vie­ren. „Wer ein tol­les Hygie­ne- und Abstands­kon­zept vor­wei­sen kann und zudem noch eine digi­ta­le Anmel­de-App nutzt, mit der sich Kon­tak­te schnell und leicht nach­voll­zie­hen las­sen, muss unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auch öff­nen dür­fen“, sagt Lin­ne­mann. Genau­so wich­tig sei aber, die Ein­hal­tung der Regeln zu kon­trol­lie­ren und bei Bedarf ein­zu­schrei­ten. „Ver­stö­ße müs­sen umge­hend sank­tio­niert wer­den. Da kann es dann auch mal sein, dass ein Laden sofort dicht gemacht wer­den muss”, betont Lin­ne­mann. Die­se Här­te sei nicht nur ein Gebot der Fair­ness gegen­über allen Unter­neh­men, die sich strikt an die Regeln hal­ten, son­dern sie sei auch nötig, um die Gesell­schaft vor einer unkon­trol­lier­ten Infek­ti­ons­aus­brei­tung zu schüt­zen. „Nie­mand hat etwas davon, wenn das Infek­ti­ons­ge­sche­hen plötz­lich aus dem Ruder läuft“, so Lin­ne­mann. Zudem pocht die MIT auf eine bes­se­re Umset­zung der Impf­stra­te­gie. Ab März sol­len ver­stärkt Haus- und Betriebs­ärz­te für eine flä­chen­de­cken­de Imp­fung ein­ge­setzt werden.

Die MIT begrün­det ihre For­de­run­gen mit dem Scha­den, der durch den Lock­down ent­ste­he: „Der Lock­down belas­tet unse­re Gesell­schaft in einer Dimen­si­on, wie wir es seit Ende des zwei­ten Welt­krie­ges nicht mehr erlebt haben“, heißt es in dem Vor­stands­be­schluss. Die Wirt­schaft sei in schwe­res Fahr­was­ser gera­ten. „Gan­ze Bran­chen kämp­fen ums Über­le­ben, unse­re Innen­städ­te dro­hen aus­zu­blu­ten. Gleich­zei­tig häu­fen wir neue Schul­den an und ver­en­gen damit die Spiel­räu­me zukünf­ti­ger Gene­ra­tio­nen.“ Gera­de die Jüngs­ten in unse­rer Gesell­schaft sei­en durch geschlos­se­ne Schu­len und Kitas mas­siv betrof­fen. „Der Lock­down hat mas­si­ve Spät­fol­gen. Umso drin­gen­der braucht es jetzt einen neu­en Stra­te­gie­an­satz“, sagt Linnemann.

Dar­über hin­aus fass­te der MIT-Bun­des­vor­stand zwei wei­te­re Beschlüs­se zum Schutz des Hotel- und Gast­stät­ten­ge­wer­bes sowie des Ein­zel­han­dels in den Innen­städ­ten. Die Außen­gas­tro­no­mie muss nach Ansicht der MIT sofort unter strik­ten Auf­la­gen öff­nen dürfen.


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