Krankenkassen erzielen in 2018 erneut hohen Überschuss von 2 Mrd. Euro
Spahn: „Beitragsgelder sind dafür da, die Versorgung besser zu machen.“Berlin, März 2019
Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit einem Einnahmeüberschuss von 2 Mrd. Euro im Jahr 2018 im dritten Jahr in Folge ein positives Finanzergebnis erzielt. Die Betriebsmittel und Rücklagen der Krankenkassen haben damit Ende Dezember einen Wert von rund 21 Milliarden Euro erreicht. Im Durchschnitt entspricht dies etwa 1,1 Monatsausgaben und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
Die Wirtschaft läuft gut, die Krankenkassen haben weiterhin hohe Überschüsse. Beitragsgelder sind aber keine Sparanlagen, sondern sie sind dafür da, die Versorgung besser zu machen. Das tun wir. Und Krankenkassen mit besonders hohen Reserven müssen ihre Rücklagen ab 2020 innerhalb von drei Jahren unter die gesetzliche Obergrenze von 1 Monatsausgabe absenken. Dann haben die Beitragszahler auch etwas von der guten Finanzlage.Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Einnahmen in Höhe von rund 241,4 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 239,4 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,8 Prozent einen Zuwachs von 3,9 Prozent.
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Auch im vergangenen Jahr verbuchten alle Krankenkassenarten deutliche Überschüsse. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten
einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro, die Ersatzkassen von 561 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 198 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 77 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 90 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Risikostrukturausgleich teilnimmt, erzielte ein geringes Defizit von 8 Millionen Euro.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Auch der Gesundheitsfonds erzielte 2018 dank der positiven Einnahmeentwicklung einen Überschuss von 562 Mio. Euro. Damit verfügte der Fonds zum Stichtag 15. Januar 2018 über eine
Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,7 Milliarden Euro. Durch die weiterhin sehr günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 4,3 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.
Moderate Ausgabenzuwächse
Bei den Krankenkassen gab es im vergangenen Jahr einen Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,8 Prozent. Die Ausgabenentwicklung 2018 bewegte sich damit weitestgehend im Rahmen der Erwartungen des Schätzerkreises, der im Oktober für das Gesamtjahr 2018 von einem ähnlichen Anstieg ausgegangen war.
Entwicklungen in den größeren Ausgabenbereichen
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind2018 um 3,1 Prozent gestiegen. Bei Preisabschlüssen zwischen 2,5 und 3 Prozent deutet alles darauf hin, dass die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern wie im Jahr 2017 moderat verlaufen ist.
Die Arzneimittelausgaben stiegen um 3,1 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Bei den Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern gab es eine deutliche Erhöhung des Erstattungsvolumens um rund 9 Prozent.
Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 3,1 Prozent. Erhebliche Zuwächse verbuchten dabei insbesondere die Hochschulambulanzen, deren Vergütungen um rund 24 Prozent gestiegen sind sowie die psychotherapeutischen Leistungen, deren Ausgaben (inkl. Nachzahlungen für Vorjahre) um rund 18 Prozent stiegen.
Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg 2,7 Prozent, beim Zahnersatz 1,5 Prozent.
Deutlich überproportional sind die Ausgaben für Heilmittel mit 11,5 Prozent gestiegen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten Honorarerhöhungen auf Grund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes bemerkbar, die zu einer deutlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Der Zuwachs bei Hilfsmitteln betrug 4,7 Prozent.
Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach einer rückläufigen Entwicklung im Vorjahr um 5 Prozent gestiegen.
Dieser überproportionale Zuwachs ist zum Teil auf erhöhte Zuführungen zu Altersrückstellungen und geringere Erstattungen von Verwaltungskosten durch die Renten- und Pflegeversicherung zurückzuführen. Rechnet man die erhöhten Zuführungen zu den Altersrückstellungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum heraus, lag der Anstieg der Netto-Verwaltungskosten – ähnlich wie der Zuwachs bei den Leistungsausgaben – bei rund 3,9 Prozent.
Weitere Perspektive
Die endgültigen Finanzergebnissen des Jahres 2018 liegen Mitte Juni vor. Nach den aktuellen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung der Prognose des Schätzerkreises spricht alles dafür, dass die GKV im Gesamtjahr 2019 wieder schwarze Zahlen schreiben wird. Nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises für 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den zur Deckung der Ausgaben erforderlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 0,9 Prozent festgelegt. Obwohl eine Reihe von Krankenkassen zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitragssatz abgesenkt hat, liegt der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz derzeit bei rund 1,0 Prozent.
Diese Differenz verdeutlicht den Spielraum, den die Krankenkassen haben, um ihre Versicherten durch Absenkungen der Zusatzbeiträge zu entlasten. Dabei ist der schrittweise Abbau überhöhter Finanzreserven, den das Versichertenentlastungsgesetz den Krankenkassen ab 2020 vorgibt, noch nicht berücksichtigt. Zum Jahreswechsel 2018/2019 hatten 69 von 110 Krankenkassen Betriebsmittel und Rücklagen oberhalb der Grenze von 1 Monatsausgabe; 42 davon hatten sogar Finanzreserven oberhalb von 1.1/2 Monatsausgaben.
Ab 1. Januar 2019 profitieren die GKV-Mitglieder von den Regelungen des Versichertenentlastungsgesetzes. Rund 50 Mio. Beschäftigte und Rentner werden ab 2019 um jährlich insgesamt rund 7 Mrd. Euro entlastet, weil Arbeitgeber und Mitglieder die Beiträge wieder zu gleichen Teilen tragen.
Auch Selbstständige mit geringen Einkommen werden in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ab 2019 um jährlich insgesamt rund 1 Mrd. Euro entlastet. Der Mindestbeitrag für Selbstständige sank von monatlich 420 Euro auf rund 190 Euro und wurde damit zum Jahreswechsel mehr als halbiert. Hiervon profitieren mindestens 500 Tsd. Selbstständige mit geringen Einkommen.
Politik
Der Schutz unseres Wassers ist nicht verhandelbar
Zum Weltwassertag am 22. März unter dem Motto „Wert des Wassers“ erklärt Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik und Umweltgesundheit:
Wasser ist unser wertvollstes Lebensmittel. In Deutschland sind wir es gewohnt, dass wir zu jeder Zeit sauberes Trinkwasser aus dem Wasserhahn bekommen. Doch auch bei uns gerät die Ressource Wasser immer stärker unter Druck. Die Bundesregierung muss jetzt Vorsorge dafür treffen, damit wir auch in Zukunft überall sauberes und bezahlbares Wasser haben.
Nitrat, Waschmittelrückstände, Medikamentenreste: Immer mehr Schadstoffe aus einer Vielzahl von Quellen belasten Grundwasser, Bäche und Flüsse. Die Klimakrise verschärft das Problem. Ein Dürresommer folgt auf den nächsten und schon jetzt zeichnen sich Nutzungskonflikte um unser Wasser ab.
Notwendig ist ein klarer rechtlicher Rahmen für ein nachhaltiges Wassermanagement. Es braucht einen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber gewerblicher Nutzung. Mit einem Verursacherfonds und einer Reform der Abwasserabgabe gilt es, eine faire Verteilung der Wasserkosten zu schaffen.
Die Bundesregierung muss unser Wasser besser vor Umweltgiften schützen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen gekauften und eingesetzten Produkte umweltverträglich sind. Besonders schädliche und schwer abbaubare Stoffe dürfen nicht länger eingesetzt werden, dafür braucht es klare gesetzliche Vorgaben.
Politik
MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE
MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE: „LOCKDOWN HAT MASSIVE SPÄTFOLGEN“
„Ein Stufenplan darf sich nicht alleine auf Inzidenzwerte stützen. Daher lehnen wir auch die Fixierung auf einen Inzidenzwert von 35 als Hauptbedingung für Öffnungen ab“, sagt der MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann. Vielmehr sollen auch Parameter wie der R‑Wert, die Auslastung unserer Krankenhäuser und Intensivstationen sowie die Frage, ob es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen oder um einen spotartigen Ausbruch handelt, einbezogen werden. Linnemann betont: „Wir brauchen einen Stufenplan, der bundesweit gilt, aber regional umgesetzt wird. Das ist allein schon aus Gründen der Transparenz und der Akzeptanz erforderlich.“
Die MIT fordert in ihrem Vorstandsbeschluss, jetzt vor allem auf Schnelltests und digitale Tools zu setzen, um das wirtschaftliche Leben bundesweit auch in den derzeit stark betroffenen Bereichen wieder zu aktivieren. „Wer ein tolles Hygiene- und Abstandskonzept vorweisen kann und zudem noch eine digitale Anmelde-App nutzt, mit der sich Kontakte schnell und leicht nachvollziehen lassen, muss unter bestimmten Bedingungen auch öffnen dürfen“, sagt Linnemann. Genauso wichtig sei aber, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren und bei Bedarf einzuschreiten. „Verstöße müssen umgehend sanktioniert werden. Da kann es dann auch mal sein, dass ein Laden sofort dicht gemacht werden muss”, betont Linnemann. Diese Härte sei nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber allen Unternehmen, die sich strikt an die Regeln halten, sondern sie sei auch nötig, um die Gesellschaft vor einer unkontrollierten Infektionsausbreitung zu schützen. „Niemand hat etwas davon, wenn das Infektionsgeschehen plötzlich aus dem Ruder läuft“, so Linnemann. Zudem pocht die MIT auf eine bessere Umsetzung der Impfstrategie. Ab März sollen verstärkt Haus- und Betriebsärzte für eine flächendeckende Impfung eingesetzt werden.
Die MIT begründet ihre Forderungen mit dem Schaden, der durch den Lockdown entstehe: „Der Lockdown belastet unsere Gesellschaft in einer Dimension, wie wir es seit Ende des zweiten Weltkrieges nicht mehr erlebt haben“, heißt es in dem Vorstandsbeschluss. Die Wirtschaft sei in schweres Fahrwasser geraten. „Ganze Branchen kämpfen ums Überleben, unsere Innenstädte drohen auszubluten. Gleichzeitig häufen wir neue Schulden an und verengen damit die Spielräume zukünftiger Generationen.“ Gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft seien durch geschlossene Schulen und Kitas massiv betroffen. „Der Lockdown hat massive Spätfolgen. Umso dringender braucht es jetzt einen neuen Strategieansatz“, sagt Linnemann.
Darüber hinaus fasste der MIT-Bundesvorstand zwei weitere Beschlüsse zum Schutz des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie des Einzelhandels in den Innenstädten. Die Außengastronomie muss nach Ansicht der MIT sofort unter strikten Auflagen öffnen dürfen.







