Start der Tierschutzlehrer-Weiterbildung 2019
Zum achten Mal startet an diesem Wochenende die Tierschutzlehrer-Weiterbildung des Deutschen Tierschutzbundes. Im Rahmen von fünf Wochenend-Modulen erlernen die Teilnehmer das Fachwissen, aber auch das notwendige Werkzeug, um Kinder im Tierschutz unterrichten zu können. Die Inhalte und Methoden sind für den Unterricht mit Kindern von der Grundschule bis zur sechsten Klasse ausgerichtet.
„Ziel ist es, dass die Tierschutzlehrer mit dem in der Weiterbildung erlernten Handwerkszeug Empathie bei den Kindern zu Tieren aufbauen und mit ihnen gemeinsam Handlungsalternativen entwickeln können – etwa was den Fleischkonsum oder den Umgang mit Heimtieren angeht“, sagt Verena Klebolte, Jugendreferentin beim Deutschen Tierschutzbund, die die Weiterbildung leitet.
Die Weiterbildung ist in die Module “Heimtiere”, “Schule & Lernen”, “Tier & Mensch”, “Tiere in der Landwirtschaft” und “Wildtiere” gegliedert, die zwischen März und Oktober an der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes in Neubiberg bei München stattfinden. Hier lernen die 20 Teilnehmer anhand von Beispielen, wie sie Tierschutz an Kinder verschiedener Altersstufen altersgerecht vermitteln können. Zu jedem der angebotenen Themenbereiche werden im Seminarverlauf konkrete Unterrichtsvorschläge besprochen. Zur Ausbildung gehören neben Fachvorträgen und didaktischen Umsetzungsmöglichkeiten auch anschauliche Exkursionen, etwa in ein Tierheim, ein Versuchslabor für Alternativmethoden zu Tierversuchen oder zu einem Biobauernhof.
In den letzten Jahren wurden bereits mehr als 120 Tierschutzlehrer ausgebildet, darunter Lehrer, Tierärzte und ehrenamtlich Engagierte, die den Tierschutzgedanken im Rahmen von Unterrichtsbesuchen, AGs oder Jugendgruppenstunden in Tierschutzvereinen an Kinder und Jugendliche vermitteln und mit ihnen gemeinsam Handlungsalternativen entwickeln. Eine Bewerbung zur Teilnahme ist wieder ab Herbst für das Folgejahr möglich. Mehr Informationen zur Tierschutzlehrer-Ausbildung, einen Film dazu sowie eine Suchmaschine, in der Tierschutzlehrer aus der Umgebung gefunden werden können, finden Interessierte unterwww.jugendtierschutz.de/tierschutzlehrer
Allgemein
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Allgemein
Familienleistungen Das ändert sich 2020
Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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