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Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO.de

Pres­se­mit­tei­lung: Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Bau und Hei­mat. Drit­te Sit­zung der Bau­land­kom­mis­si­on: 
Bau­land ist die zen­tra­le Vor­aus­set­zung für den Wohnungsbau.

Die Mobi­li­sie­rung von Bau­land ist eine Her­aus­for­de­rung, deren Bewäl­ti­gung ein enges Zusam­men­wir­ken der am Boden­markt wir­ken­den Akteu­re erfor­dert. Sie benö­tigt opti­ma­le Rah­men­be­din­gun­gen auf allen föde­ra­len Ebenen.

Bund, Län­der und Kom­mu­nen haben im Wohn­gip­fel am 21. Sep­tem­ber 2018 im Bun­des­kanz­ler­mat erklärt, die Nut­zung öffent­li­cher Lie­gen­schaf­ten für Zwe­cke des sozia­len Woh­nungs­baus zu ver­stär­ken und gemein­sam mit den Kom­mu­nen dar­auf hin­zu­wir­ken, dass öffent­li­che Grund­stü­cke in der Regel auf Grund­la­ge der Kon­zept­aus­schrei­bung für den Woh­nungs­bau ver­ge­ben werden.

“Daher ist es mir wich­tig, dass wir uns heu­te einen Über­blick zum Stand der Boden­po­li­tik bei Bund und Län­dern ver­schaf­fen. Mir ist wich­tig, über Akti­vi­tä­ten und Pro­gram­me zu infor­mie­ren, aber auch Hand­lungs­be­dar­fe und noch “unent­deck­te” Mobi­li­sie­rungs­po­ten­zia­le zu erar­bei­ten.” Dies erklär­te der Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tär beim Bun­des­mi­nis­ter des Innern, für Bau und Hei­mat, Mar­co Wanderwitz.

Die Bun­des­re­gie­rung hat unter Feder­füh­rung des BMF für die BImA-Lie­gen­schafts­po­li­tik not­wen­di­ge Maß­nah­men ein­ge­lei­tet und umgesetzt.

Wei­te­re Bun­des­ge­sell­schaf­ten sol­len die­sem Bei­spiel fol­gen. Zie­le sind:

  • Bau­land­an­ge­bot ausweiten,
  • Boden­po­li­tik als stra­te­gi­sches Instru­ment stär­ken und
  • die sozia­le Aus­ge­wo­gen­heit sichern.

Daher nah­men auch hoch­ran­gi­ge Ver­tre­ter der BImA, des BMVI und des BMF an der Sit­zung teil und infor­mier­ten über aktu­el­le Akti­vi­tä­ten und wei­te­re Mög­lich­kei­ten und Hand­lungs­schrit­te. Im Anschluss wur­de bera­ten, wel­che Mög­lich­kei­ten bestehen, um die für den Woh­nungs­bau geeig­ne­ten Flä­chen zu mobi­li­sie­ren und im Rah­men einer stra­te­gi­schen Lie­gen­schafts­po­li­tik des Bun­des einzubringen.

Auch die Län­der­ver­tre­ter zeig­ten auf, dass sie bereits mit umfang­rei­chen Initia­ti­ven, Maß­nah­men und Pro­gram­men die Mobi­li­sie­rung von Flä­chen voranbringen.

Dis­ku­tiert wur­de aber den­noch sehr inten­siv. Denn trotz umfang­rei­cher Maß­nah­men auf allen Ebe­nen besteht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf: “Die Rah­men­be­din­gun­gen müs­sen schnell ver­bes­sert wer­den”, erklär­te Mar­co Wanderwitz.

Beson­ders enga­giert dis­ku­tiert wur­de die Fra­ge, ob auch Erb­bau­rech­te zu einer Erhö­hung des Ange­bots an bezahl­ba­ren Miet­woh­nun­gen bei­tra­gen kön­nen. Aktu­ell nut­zen erst weni­ge Kom­mu­nen die Erb­bau­rech­te gezielt für die Bereit­stel­lung von Bau­land und in der stra­te­gi­schen Boden­po­li­tik. Auch die kom­mu­na­len Belan­ge bedür­fen einer aus­führ­li­chen Dis­kus­si­on. Die­sen wird die nächs­te Sit­zung gewidmet.

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Politik

Der Schutz unse­res Was­sers ist nicht verhandelbar

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Zum Welt­was­ser­tag am 22. März unter dem Mot­to „Wert des Was­sers“ erklärt Dr. Bet­ti­na Hoff­mann, Spre­che­rin für Umwelt­po­li­tik und Umweltgesundheit:

Was­ser ist unser wert­volls­tes Lebens­mit­tel. In Deutsch­land sind wir es gewohnt, dass wir zu jeder Zeit sau­be­res Trink­was­ser aus dem Was­ser­hahn bekom­men. Doch auch bei uns gerät die Res­sour­ce Was­ser immer stär­ker unter Druck. Die Bun­des­re­gie­rung muss jetzt Vor­sor­ge dafür tref­fen, damit wir auch in Zukunft über­all sau­be­res und bezahl­ba­res Was­ser haben.
Nitrat, Wasch­mit­tel­rück­stän­de, Medi­ka­men­ten­res­te: Immer mehr Schad­stof­fe aus einer Viel­zahl von Quel­len belas­ten Grund­was­ser, Bäche und Flüs­se. Die Kli­ma­kri­se ver­schärft das Pro­blem. Ein Dür­re­som­mer folgt auf den nächs­ten und schon jetzt zeich­nen sich Nut­zungs­kon­flik­te um unser Was­ser ab.
Not­wen­dig ist ein kla­rer recht­li­cher Rah­men für ein nach­hal­ti­ges Was­ser­ma­nage­ment. Es braucht einen Vor­rang der öffent­li­chen Was­ser­ver­sor­gung gegen­über gewerb­li­cher Nut­zung. Mit einem Ver­ur­sa­cher­fonds und einer Reform der Abwas­ser­ab­ga­be gilt es, eine fai­re Ver­tei­lung der Was­ser­kos­ten zu schaffen.

Die Bun­des­re­gie­rung muss unser Was­ser bes­ser vor Umwelt­gif­ten schüt­zen. Die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher müs­sen sich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass die von ihnen gekauf­ten und ein­ge­setz­ten Pro­duk­te umwelt­ver­träg­lich sind. Beson­ders schäd­li­che und schwer abbau­ba­re Stof­fe dür­fen nicht län­ger ein­ge­setzt wer­den, dafür braucht es kla­re gesetz­li­che Vorgaben.


 

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Politik

MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE

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MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE: „LOCKDOWN HAT MASSIVE SPÄTFOLGEN“

Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT) for­dert die Bun­des­re­gie­rung und die Regie­rungs­chefs der Län­der auf, bei ihrem nächs­ten Tref­fen ein Öff­nungs­kon­zept zu prä­sen­tie­ren. Dreh- und Angel­punkt müs­se ein Stu­fen­plan sein, der trans­pa­rent abbil­det, wer wann und unter wel­chen Auf­la­gen wie­der öff­nen darf. Die­ser Plan muss nach den Vor­stel­lun­gen der MIT mit pass­ge­nau­en Test­kon­zep­ten und einer schnel­len Impf­kam­pa­gne beglei­tet werden.

„Ein Stu­fen­plan darf sich nicht allei­ne auf Inzi­denz­wer­te stüt­zen. Daher leh­nen wir auch die Fixie­rung auf einen Inzi­denz­wert von 35 als Haupt­be­din­gung für Öff­nun­gen ab“, sagt der MIT-Bun­des­vor­sit­zen­de Cars­ten Lin­ne­mann. Viel­mehr sol­len auch Para­me­ter wie der R‑Wert, die Aus­las­tung unse­rer Kran­ken­häu­ser und Inten­siv­sta­tio­nen sowie die Fra­ge, ob es sich um ein dif­fu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen oder um einen spot­ar­ti­gen Aus­bruch han­delt, ein­be­zo­gen wer­den. Lin­ne­mann betont: „Wir brau­chen einen Stu­fen­plan, der bun­des­weit gilt, aber regio­nal umge­setzt wird. Das ist allein schon aus Grün­den der Trans­pa­renz und der Akzep­tanz erforderlich.“

Die MIT for­dert in ihrem Vor­stands­be­schluss, jetzt vor allem auf Schnell­tests und digi­ta­le Tools zu set­zen, um das wirt­schaft­li­che Leben bun­des­weit auch in den der­zeit stark betrof­fe­nen Berei­chen wie­der zu akti­vie­ren. „Wer ein tol­les Hygie­ne- und Abstands­kon­zept vor­wei­sen kann und zudem noch eine digi­ta­le Anmel­de-App nutzt, mit der sich Kon­tak­te schnell und leicht nach­voll­zie­hen las­sen, muss unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auch öff­nen dür­fen“, sagt Lin­ne­mann. Genau­so wich­tig sei aber, die Ein­hal­tung der Regeln zu kon­trol­lie­ren und bei Bedarf ein­zu­schrei­ten. „Ver­stö­ße müs­sen umge­hend sank­tio­niert wer­den. Da kann es dann auch mal sein, dass ein Laden sofort dicht gemacht wer­den muss”, betont Lin­ne­mann. Die­se Här­te sei nicht nur ein Gebot der Fair­ness gegen­über allen Unter­neh­men, die sich strikt an die Regeln hal­ten, son­dern sie sei auch nötig, um die Gesell­schaft vor einer unkon­trol­lier­ten Infek­ti­ons­aus­brei­tung zu schüt­zen. „Nie­mand hat etwas davon, wenn das Infek­ti­ons­ge­sche­hen plötz­lich aus dem Ruder läuft“, so Lin­ne­mann. Zudem pocht die MIT auf eine bes­se­re Umset­zung der Impf­stra­te­gie. Ab März sol­len ver­stärkt Haus- und Betriebs­ärz­te für eine flä­chen­de­cken­de Imp­fung ein­ge­setzt werden.

Die MIT begrün­det ihre For­de­run­gen mit dem Scha­den, der durch den Lock­down ent­ste­he: „Der Lock­down belas­tet unse­re Gesell­schaft in einer Dimen­si­on, wie wir es seit Ende des zwei­ten Welt­krie­ges nicht mehr erlebt haben“, heißt es in dem Vor­stands­be­schluss. Die Wirt­schaft sei in schwe­res Fahr­was­ser gera­ten. „Gan­ze Bran­chen kämp­fen ums Über­le­ben, unse­re Innen­städ­te dro­hen aus­zu­blu­ten. Gleich­zei­tig häu­fen wir neue Schul­den an und ver­en­gen damit die Spiel­räu­me zukünf­ti­ger Gene­ra­tio­nen.“ Gera­de die Jüngs­ten in unse­rer Gesell­schaft sei­en durch geschlos­se­ne Schu­len und Kitas mas­siv betrof­fen. „Der Lock­down hat mas­si­ve Spät­fol­gen. Umso drin­gen­der braucht es jetzt einen neu­en Stra­te­gie­an­satz“, sagt Linnemann.

Dar­über hin­aus fass­te der MIT-Bun­des­vor­stand zwei wei­te­re Beschlüs­se zum Schutz des Hotel- und Gast­stät­ten­ge­wer­bes sowie des Ein­zel­han­dels in den Innen­städ­ten. Die Außen­gas­tro­no­mie muss nach Ansicht der MIT sofort unter strik­ten Auf­la­gen öff­nen dürfen.


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