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Das Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land glie­dert sich hydro­lo­gisch in die Strom­sys­te­me Donau, Rhein, Ems, Weser, Elbe, Oder sowie die Zuflüs­se der Maas und in die Küs­ten­ge­bie­te von Nord- und Ost­see. Zur Erhal­tung und Ver­bes­se­rung der deut­schen Gewäs­ser ist ein akti­ver Gewäs­ser­schutz notwendig.

Das Abfluss­ge­sche­hen der Flüs­se ist unter ande­rem stark vom Nie­der­schlag abhän­gig. Die Nie­der­schlags­men­ge in Deutsch­land nimmt von West nach Ost ab. Eine Trenn­li­nie bil­den die Mit­tel­ge­bir­ge Thü­rin­ger Wald und Harz, in deren “Regen­schat­ten” im lang­jäh­ri­gen Mit­tel weni­ger als 500 Mil­li­me­ter Nie­der­schlag fal­len. In den Alpen und teil­wei­se in den Mit­tel­ge­bir­gen lie­gen die lang­jäh­ri­gen mitt­le­ren Nie­der­schlags­hö­hen hin­ge­gen bei über 1600 Mil­li­me­ter im Jahr.

Ziel des Gewäs­ser­schut­zes in Deutsch­land ist, alle Bin­nen­ge­wäs­ser mit guter öko­lo­gi­scher Qua­li­tät zu erhal­ten bezie­hungs­wei­se wie­der­her­zu­stel­len. Es muss ver­hin­dert wer­den, dass schä­di­gen­de Stof­fe in die Gewäs­ser gelan­gen. Dane­ben müs­sen die Gewäs­ser, ihre Ufer und Auen so erhal­ten bezie­hungs­wei­se umge­stal­tet wer­den, dass sich die für den jewei­li­gen Natur­raum typi­schen Lebens­ge­mein­schaf­ten dort ent­wi­ckeln können.

Recht­li­che Grund­la­gen und Zuständigkeiten

Die wesent­li­che Rege­lung für die Bewirt­schaf­tung ober­ir­di­scher Gewäs­ser fin­den sich in den Para­graph 25 bis 44 des Was­ser­haus­halts­ge­set­zes (WHG). Damit sind die Rege­lun­gen der euro­päi­schen Was­ser­rah­men­richt­li­nie (EU-WRRL) in deut­sches Recht umge­setzt. Die EU-WRRL spielt eine gro­ße Rol­le in der Pla­nung und Umset­zung wirk­sa­mer Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Gewäs­ser­qua­li­tät. Für die Umset­zung der was­ser­recht­li­chen Maß­nah­men und den Gewäs­ser­schutz sind die Län­der zuständig.

Die aktu­el­le Situa­ti­on in Deutschland

Die hydro­lo­gi­schen Bedin­gun­gen prä­gen die che­mi­schen und bio­lo­gi­schen Ver­hält­nis­se in den Fließ­ge­wäs­sern ent­schei­dend. So füh­ren Nie­der­schlä­ge zur Abschwem­mung aus der Flä­che (dif­fu­se Quel­len, zum Bei­spiel Land­wirt­schaft), gleich­zei­tig bewirkt die erhöh­te Was­ser­füh­rung eine Ver­dün­nung der Stoff­kon­zen­tra­tio­nen aus punkt­för­mi­gen Einleitungen.

eben dem Abfluss wir­ken sich die unter­schied­li­chen Nut­zun­gen im Ein­zugs­ge­biet und die struk­tu­rel­len Gege­ben­hei­ten der Gewäs­ser auf die Gewäs­ser­gü­te aus: Flüs­se neh­men die Abwas­ser­last indus­tri­el­ler und kom­mu­na­ler Ein­lei­ter auf, sie sind dif­fu­sen Ein­trä­gen aus der land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flä­che aus­ge­setzt und die­nen fer­ner als Ver­kehrs­weg (Schiff­fahrt) und der Ener­gie­ge­win­nung (Was­ser­kraft).

Der Belas­tungs­zu­stand von Flüs­sen und Seen hat sich wäh­rend der letz­ten 30 Jah­re wesent­lich ver­bes­sert. Es ist ein ins­ge­samt deut­li­cher Rück­gang der stoff­li­chen Belas­tung der Gewäs­ser und damit ver­bun­den ein für die Fisch­fau­na lebens­wich­ti­ger Anstieg der Sau­er­stoff­kon­zen­tra­tio­nen festzustellen.

Aller­dings gibt es bei den deut­schen Ober­flä­chen­ge­wäs­sern in Bezug auf die Gewäs­ser­gü­te noch immer gro­ße Ver­bes­se­rungs­po­ten­tia­le. Die im Zuge der EU-WRRL durch­ge­führ­ten natio­na­len Bewer­tun­gen des öko­lo­gi­schen und che­mi­schen Zustands der Gewäs­ser haben erge­ben, dass ledig­lich 8,2 Pro­zent aller Ober­flä­chen­was­ser­kör­per einen “sehr guten” oder “guten” öko­lo­gi­schen Zustand errei­chen, wäh­rend der che­mi­sche Zustand bei 84 Pro­zent der Was­ser­kör­per als “gut” bewer­tet wer­den kann (Stand 2015).

Zukünf­tig wer­den sich die Anstren­gun­gen zur Gewäs­ser­rein­hal­tung ver­mehrt dar­auf bezie­hen, soge­nann­te dif­fu­se Belas­tungs­quel­len zu ver­rin­gern und die Struk­tur der Gewäs­ser zu ver­bes­sern. Zu den dif­fu­sen Ein­trä­gen gehö­ren stoff­li­che Belas­tun­gen aus der Land­wirt­schaft, Regen­ab­läu­fe sowie Ein­trä­ge aus dem Ver­kehr und von ande­ren Luftverschmutzern.

Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Gewässerqualität

  • Anfor­de­run­gen an die Gewäs­ser­qua­li­tät der Flüs­se und Seen
  • Wei­te­rer Aus­bau der Klär­an­la­gen von Kom­mu­nen und Indus­trie mit ver­bes­ser­ter Reinigungstechnik
  • Ver­rin­ge­rung der Stoff­ein­trä­ge aus Land­wirt­schaft und Industrie
  • Rena­tu­rie­rung von Fluss­re­gio­nen: zum Bei­spiel Wie­der­be­le­bung von Auen­land­schaf­ten, Anschluss von Alt­armen, Ent­fer­nung von Uferbefestigungen
  • Her­stel­lung der Durch­gän­gig­keit für die Fisch­fau­na (zum Bei­spiel Fischaufstiegsanlagen)
  • Regel­mä­ßi­ge Über­wa­chung der Was­ser­qua­li­tät und der Gewässerstruktur
  • Enge inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit der Staa­ten in den Ein­zugs­ge­bie­ten mit inter­na­tio­nal bin­den­den Abkommen

Quel­le: 
Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Umwelt, Natur­schutz und nuklea­re Sicher­heit / Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO.de – die Ems/Meppen/Emsland

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Min­dest­lohn steigt auf 9,35 Euro

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Der gesetz­li­che Min­dest­lohn steigt zum 1. Janu­ar 2020 auf 9,35 Euro je Stun­de. Anläss­lich der lau­fen­den Debat­te zur Höhe des Min­dest­lohns sag­te DGB-Vor­stands­mit­glied Ste­fan Kör­zell am Mitt­woch in Berlin:

„Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät in die­sem Jahr über die nächs­te Erhö­hung. Die Gewerk­schaf­ten wol­len einen armuts­fes­ten Min­dest­lohn, der zum Leben reicht. Die in der Debat­te genann­te Richt­grö­ße von 12 Euro ent­spricht aktu­ell ca. 60 Pro­zent des mitt­le­ren Ein­kom­mens bei Voll­zeit­be­schäf­ti­gung. Da die Arbeit­ge­ber in der Kom­mis­si­on eine Erhö­hung hin zu einem armuts­fes­ten Min­dest­lohn ableh­nen, muss die Poli­tik han­deln und das Niveau anpas­sen. Das Min­dest­lohn­ge­setz wird in die­sem Jahr eva­lu­iert, das soll­ten die poli­ti­schen Par­tei­en über Frak­ti­ons­gren­zen hin­weg ent­spre­chend nut­zen. Für wei­te­re, künf­ti­ge Erhö­hun­gen wäre dann wie­der die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on verantwortlich.

Der Min­dest­lohn ist aber nur die unters­te Hal­te­li­nie, unter der kein Lohn in Deutsch­land gezahlt wer­den darf. Die Gewerk­schaf­ten wol­len zual­ler­erst Gute Arbeit und gute Löh­ne – und die gibt es nur mit Tarif­ver­trä­gen. Der Staat als größ­ter Auf­trag­ge­ber kann und soll­te mit Tarif­treue­ge­set­zen dafür sor­gen, dass sei­ne Auf­trä­ge aus­schließ­lich an tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men ver­ge­ben wer­den und Tarif­ver­trä­ge leich­ter für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wer­den können.“

Beim Min­dest­lohn gebe es laut Kör­zell immer noch mil­lio­nen­fach Betrü­ge­rei­en auf Arbeit­ge­ber­sei­te. „Das Poten­ti­al an kri­mi­nel­len Arbeit­ge­bern ist enorm. Des­halb müs­sen die Kon­trol­len – auch zum Schutz der ehr­li­chen Arbeit­ge­ber – ver­stärkt wer­den. Not­wen­dig sind mehr ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Stich­pro­ben durch die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS). Die Beschäf­tig­ten soll­ten ihre Arbeits­zei­ten doku­men­tie­ren und Ver­stö­ße bei der FKS mel­den. Dafür braucht die beim Zoll ange­sie­del­te Behör­de (FKS) aber deut­lich mehr Per­so­nal. Der geplan­te Stel­len­auf­wuchs muss schnell rea­li­siert werden.“

Hin­ter­grund:

Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on besteht aus sie­ben stimm­be­rech­tig­ten Mit­glie­dern: dem Vor­sit­zen­den der Kom­mis­si­on und je drei Vertreter*Innen der Gewerk­schaf­ten und der Arbeit­ge­ber, sowie aus zwei nicht stimm­be­rech­tig­ten wis­sen­schaft­li­chen Mit­glie­dern. Laut Min­dest­lohn­ge­setz wird der gesetz­li­che Min­dest­lohn alle zwei Jah­re neu fest­ge­legt. Im Juni 2018 hat­te die Kom­mis­si­on emp­foh­len, den gesetz­li­chen Min­dest­lohn in zwei Schrit­ten zu erhö­hen. 2019 gal­ten 9,19 Euro, seit 1. Janu­ar die­ses Jah­res 9,35 Euro Min­dest­lohn. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on wird Mit­te 2020 eine Emp­feh­lung für die wei­te­re Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns ab 1.1.2021 aus­spre­chen. Sofern die Bun­des­re­gie­rung die­ser Emp­feh­lung zustimmt und sie per ent­spre­chen­der Ver­ord­nung umsetzt, wird die­se Emp­feh­lung dann der neue gesetz­li­che Min­dest­lohn ab 2021.


Stel­len­an­zei­ge:

Blog­ger und Anzei­gen­be­ra­ter gesucht (m/w/d).

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag sucht bun­des­weit medi­en­po­li­tisch inter­es­sier­te Per­so­nen, die an dem Medi­en­pro­jekt Cross­me­dia 3.0″ mit­wir­ken möchten.

Neben inter­es­san­ten Ver­dienst­mög­lich­kei­ten war­ten noch zahl­rei­che Vor­zü­ge auf Sie. Ein­stiegs- und För­der­pro­gram­me ( müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den ), kos­ten­lo­se Schu­lun­gen, Akkre­di­tie­rung zu zahl­rei­chen Ver­an­stal­tun­gen ( Pres­se­aus­weis wird zur Ver­fü­gung gestellt ). Son­der­ra­bat­te auf Dienst­wa­gen und Smart­phones sind eben­falls für Medi­en­be­ra­ter selbstverständlich. 

Der Lese­r­ECHO-Ver­lag arbei­tet auch Quer­ein­stei­ger ein. Ob haupt- oder neben­be­ruf­lich – wir pla­nen mit Ihnen zusam­men Ihre per­sön­li­che Medi­en­kar­rie­re. In unse­rem Ver­lag arbei­ten wir auch mit vie­len Kom­mu­nal­po­li­ti­kern zusam­men, die sich als Bin­de­glied zwi­schen Amt und Bevöl­ke­rung sehen. Über ein eige­nes Stadt­/­Stadt­teil- oder Gemein­de­por­tal kön­nen Sie Ihre Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger über wich­ti­ge regio­na­le und über­re­gio­na­le The­men  infor­mie­ren. Spe­zi­ell für Kom­mu­nal­po­li­ti­ker hat der Lese­r­ECHO-Ver­lag spe­zi­el­le Schu­lun­gen aufgelegt.

Über uns

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Fami­li­en­leis­tun­gen Das ändert sich 2020

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Zum 1. Janu­ar 2020 tre­ten Ände­run­gen beim Kin­der­zu­schlag, beim Unter­halts­vor­schuss und bei den Kin­der­frei­be­trä­gen in Kraft. Von den Ver­bes­se­run­gen pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re Fami­li­en mit klei­nen Einkommen.

Für vie­le Müt­ter, Väter und ihre Kin­der ver­bes­sern sich zum Jah­res­wech­sel Leis­tun­gen vom Staat. Vor allem Fami­li­en mit klei­nen Ein­kom­men und Allein­er­zie­hen­de, die etwas mehr Unter­stüt­zung brau­chen, pro­fi­tie­ren. Eine Übersicht.

Allein­er­zie­hen­de, die vom ande­ren Eltern­teil kei­nen oder nicht regel­mä­ßig Unter­halt für ihr Kind erhal­ten, kön­nen Unter­halts­vor­schuss bean­tra­gen. So hilft die Leis­tung Allein­er­zie­hen­den, die finan­zi­el­le Lebens­grund­la­ge ihrer Kin­der zu sichern. Die Sät­ze wer­den zum 1. Janu­ar 2020 erhöht.

  • Für Kin­der bis fünf Jah­ren steigt der Unter­halts­vor­schuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
  • Für Kin­der zwi­schen sechs und elf Jah­ren beträgt der Unter­halts­vor­schuss künf­tig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
  • Für Kin­der von zwölf bis ein­schließ­lich 17 Jah­ren liegt der Unter­halts­vor­schuss im neu­en Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bis­her bei bis zu 272 Euro.

Zum 1. Janu­ar ent­fal­len beim Kin­der­zu­schlag die obe­ren Ein­kom­mens­gren­zen. Dadurch kön­nen auch Fami­li­en mit etwas höhe­ren Ein­kom­men Kin­der­zu­schlag bezie­hen. Das Ein­kom­men der Eltern, das über den eige­nen Bedarf hin­aus­geht, wird dabei nur noch zu 45 Pro­zent ange­rech­net, statt wie bis­her zu 50 Pro­zent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kin­der­zu­schlag von maxi­mal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.

Zum 1. Janu­ar erhö­hen sich außer­dem die Kin­der­frei­be­trä­ge. Der Kin­der­frei­be­trag liegt künf­tig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhal­ten — je nach Ein­kom­men — ent­we­der Kin­der­geld oder die Frei­be­trä­ge für Kin­der bei der Ein­kom­men­steu­er. Dabei prüft das Finanz­amt, wel­che der bei­den Leis­tun­gen für Eltern güns­ti­ger ist.

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag


Anzei­ge:

Hotel Ost­frie­sen-Hof in Leer Ostfriesland

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