SocialLab – Nutztierhaltung im Spiegel der Gesellschaft
Die Haltung von Nutztieren wird in der Öffentlichkeit zunehmend kritisch hinterfragt; die gesellschaftlichen Vorstellungen und die moderne landwirtschaftliche Praxis liegen teils weit auseinander. In diesem Kontext ist das Verbundprojekt “SocialLab” angesiedelt.
Seit 2015 hat ein interdisziplinäres, wissenschaftliches Konsortium unter Führung des Thünen-Instituts die gesellschaftliche Sicht auf die Nutztierhaltung untersucht. Ziel war es, ein differenziertes Bild der Entwicklung der Wahrnehmungen und Erwartungen und damit der bestehenden gesellschaftlichen Kritik differenziert zu erhalten. Nun haben die Wissenschaftler die Forschungsergebnisse in Berlin vorgestellt.
Mit Befragungen, der Analyse von Einkaufsdaten, Eye-Tracking, aber auch mit innovativen neurowissenschaftlichen Verfahren haben sie untersucht, wie die einzelnen Akteure die Tierhaltung in der Landwirtschaft wahrnehmen und wie der Handel die Vermarktungssituation einschätzt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das dreijährige Projekt mit knapp 2,4 Millionen Euro gefördert.
Ziele des Projektes waren die…
- differenzierte Untersuchung der Kritik an der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung durch unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen.
- Skizzierung von Wegen, um gesellschaftliche Akzeptanz zurückzugewinnen.
- Unterstützung der Weiterentwicklung einer Nutztierhaltung in Deutschland, die gesellschaftlich akzeptiert und wirtschaftlich tragfähig ist.
Der Ansatz des SocialLab ist dabei, dass es ganz grundsätzlich um das bessere Verstehen geht. Die Wissenschaftler forschten einerseits entlang der Frage, wie die Bürger die Tierhaltung wahrnehmen, andererseits, wie Landwirte ihre eigene Tierhaltung wahrnehmen und wo von beiden Seiten Kritik geäußert wird.
Verstehen ist die Voraussetzung für Akzeptanz
Die Ergebnisse von gemeinsamen Diskussionsrunden mit Verbrauchern und Landwirten zeigen, dass…
- Verbraucher und in Grenzen auch Landwirte bereit sind, ihre Einschätzungen zu ändern, wenn sie die Sichtweise der anderen Gruppe kennen lernen.
- Verbraucher ihre Einschätzung dabei deutlich stärker als Landwirte ändern. Verbraucher sind offener für neue Informationen und neue Argumente und passen ihre Bewertung eher an — möglicherweise auch, weil die sich daraus ergebenden Konsequenzen (noch) nicht mitbedacht werden.
- Landwirte, die eigenen betrieblichen Zusammenhänge einbeziehen und eher daran interessiert sind, aufzuklären, als selbst neue Informationen aus den Diskussionen mit Verbrauchern zu gewinnen.
- Verbraucher die Möglichkeit, Informationen durch die Landwirte zu erhalten, aufgreifen und Fragen an Landwirte richten.
SocialLab zeigt den Bedarf für ein Diskussionsformat zu Fragen der marktwirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder politischen Umsetzung der Weiterentwicklung der Nutztierhaltung aus Sicht verschiedener Stakeholder. Notwendig sind Diskussionsplattformen für einen partizipativen Multi-Stakeholder-Diskurs, der realistische Perspektiven für die Entwicklung einer gesellschaftlich akzeptablen Nutztierhaltung entwickelt.
Ob Top oder Flop entscheidet sich am Regal
Der Vermarktungserfolg von Innovationen in der Nutztierhaltung wird nicht im Stall, sondern am Regal entschieden. Daher hat der Handel die wohl wichtigste Rolle, denn dieser ist in der Lage, die oft nur latenten Präferenzen der Verbraucher am Point of Sale durch eine nachhaltige Nutztierhaltung zu präsentieren. Derzeit sieht sich der Handel jedoch viel mehr als Bereitsteller von Produkten, ohne eigene Möglichkeiten der Beeinflussung der Kaufentscheidung zu nutzen.
Klöckner: Ergebnisse geben wertvolle Hinweise
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, erklärt zu dem Projekt: “Die Forschungsergebnisse geben wertvolle Hinweise, was Verbraucher, Bürger aber auch Produzenten denken. Für unsere politische Arbeit können wir hieraus Handlungsempfehlungen ableiten. Denn gerade die Tierhaltung ist geprägt von Missverständnissen und ungeklärten Fragestellungen. Sie ist – wie viele Bereiche der Landwirtschaft – geprägt davon, dass manche Verbraucher ein idealisiertes Bild im Kopf haben.“
Das Vorhaben “SocialLab – Nutztierhaltung im Spiegel der Gesellschaft” geht auf eine Initiative des Thünen-Instituts für Marktanalyse zurück. Daneben sind noch sieben weitere Forschungseinrichtungen aus dem universitären und außeruniversitäreren Umfeld beteiligt gewesen. Das Projekt lief von 2015–2018.
Interdisziplinär zusammen gesetzte Forschergruppe
Zur Umsetzung dieses Vorhabens hatten sich die Antragsteller zu einem interdisziplinären wissenschaftlichen Konsortium zusammengeschlossen. Die verschiedenen Forschungsthemen wurden gemeinsam bearbeitet, wobei die Anzahl der beteiligten Partner variierte.
Projektbeteiligte:
• Thünen-Institut für Marktanalyse, Braunschweig (Koordination)
• Fachhochschule Südwestfalen, Soest (Fachbereich Agrarwirtschaft)
• Georg-August-Universität Göttingen (Lehrstuhl Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte)
• Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Lehrstuhl für Betriebswirtschaft insbes. Marketing )
• Privates Forschungs- und Beratungsinstitut für angewandte Ethik und Tierschutz INSTET, Berlin
• Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik)
• Technische Universität München (Lehrstuhl für Marketing und Konsumforschung)
• Zeppelin-Universität Friedrichshafen als assoziierter Partner (Gastprofessur für Konsumverhalten und Verbraucherpolitik)
Quelle:
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Foto: Ingo Tonsor@LeserECHO.de
Allgemein
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Allgemein
Familienleistungen Das ändert sich 2020
Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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