Gewässerschutz: Flüsse und Seen in Deutschland
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich hydrologisch in die Stromsysteme Donau, Rhein, Ems, Weser, Elbe, Oder sowie die Zuflüsse der Maas und in die Küstengebiete von Nord- und Ostsee. Zur Erhaltung und Verbesserung der deutschen Gewässer ist ein aktiver Gewässerschutz notwendig.
Das Abflussgeschehen der Flüsse ist unter anderem stark vom Niederschlag abhängig. Die Niederschlagsmenge in Deutschland nimmt von West nach Ost ab. Eine Trennlinie bilden die Mittelgebirge Thüringer Wald und Harz, in deren “Regenschatten” im langjährigen Mittel weniger als 500 Millimeter Niederschlag fallen. In den Alpen und teilweise in den Mittelgebirgen liegen die langjährigen mittleren Niederschlagshöhen hingegen bei über 1600 Millimeter im Jahr.
Ziel des Gewässerschutzes in Deutschland ist, alle Binnengewässer mit guter ökologischer Qualität zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Es muss verhindert werden, dass schädigende Stoffe in die Gewässer gelangen. Daneben müssen die Gewässer, ihre Ufer und Auen so erhalten beziehungsweise umgestaltet werden, dass sich die für den jeweiligen Naturraum typischen Lebensgemeinschaften dort entwickeln können.
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
Die wesentliche Regelung für die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer finden sich in den Paragraph 25 bis 44 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Damit sind die Regelungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in deutsches Recht umgesetzt. Die EU-WRRL spielt eine große Rolle in der Planung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität. Für die Umsetzung der wasserrechtlichen Maßnahmen und den Gewässerschutz sind die Länder zuständig.
Die aktuelle Situation in Deutschland
Die hydrologischen Bedingungen prägen die chemischen und biologischen Verhältnisse in den Fließgewässern entscheidend. So führen Niederschläge zur Abschwemmung aus der Fläche (diffuse Quellen, zum Beispiel Landwirtschaft), gleichzeitig bewirkt die erhöhte Wasserführung eine Verdünnung der Stoffkonzentrationen aus punktförmigen Einleitungen.
eben dem Abfluss wirken sich die unterschiedlichen Nutzungen im Einzugsgebiet und die strukturellen Gegebenheiten der Gewässer auf die Gewässergüte aus: Flüsse nehmen die Abwasserlast industrieller und kommunaler Einleiter auf, sie sind diffusen Einträgen aus der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgesetzt und dienen ferner als Verkehrsweg (Schifffahrt) und der Energiegewinnung (Wasserkraft).
Der Belastungszustand von Flüssen und Seen hat sich während der letzten 30 Jahre wesentlich verbessert. Es ist ein insgesamt deutlicher Rückgang der stofflichen Belastung der Gewässer und damit verbunden ein für die Fischfauna lebenswichtiger Anstieg der Sauerstoffkonzentrationen festzustellen.
Allerdings gibt es bei den deutschen Oberflächengewässern in Bezug auf die Gewässergüte noch immer große Verbesserungspotentiale. Die im Zuge der EU-WRRL durchgeführten nationalen Bewertungen des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer haben ergeben, dass lediglich 8,2 Prozent aller Oberflächenwasserkörper einen “sehr guten” oder “guten” ökologischen Zustand erreichen, während der chemische Zustand bei 84 Prozent der Wasserkörper als “gut” bewertet werden kann (Stand 2015).
Zukünftig werden sich die Anstrengungen zur Gewässerreinhaltung vermehrt darauf beziehen, sogenannte diffuse Belastungsquellen zu verringern und die Struktur der Gewässer zu verbessern. Zu den diffusen Einträgen gehören stoffliche Belastungen aus der Landwirtschaft, Regenabläufe sowie Einträge aus dem Verkehr und von anderen Luftverschmutzern.
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität
- Anforderungen an die Gewässerqualität der Flüsse und Seen
- Weiterer Ausbau der Kläranlagen von Kommunen und Industrie mit verbesserter Reinigungstechnik
- Verringerung der Stoffeinträge aus Landwirtschaft und Industrie
- Renaturierung von Flussregionen: zum Beispiel Wiederbelebung von Auenlandschaften, Anschluss von Altarmen, Entfernung von Uferbefestigungen
- Herstellung der Durchgängigkeit für die Fischfauna (zum Beispiel Fischaufstiegsanlagen)
- Regelmäßige Überwachung der Wasserqualität und der Gewässerstruktur
- Enge internationale Zusammenarbeit der Staaten in den Einzugsgebieten mit international bindenden Abkommen
Quelle:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit / Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de – die Ems/Meppen/Emsland
Allgemein
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Allgemein
Familienleistungen Das ändert sich 2020
Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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