Martina Voss-Tecklenburg ist Botschafterin der „Woche der Demenz 2019“
Die Trainerin der Frauenfußball-Nationalmannschaft, Martina Voss-Tecklenburg, wird in diesem Jahr Botschafterin der „Woche der Demenz“. Die Aktionswoche findet vom 14. bis 21. September 2019 unter dem Motto „Demenz. Einander offen begegnen” statt. Im Rahmen der „Woche der Demenz“ setzen sich das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für mehr Verständnis für die Belange von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein.
„Es ist eine große Herausforderung und Ehre für mich, Dr. Franziska Giffey und Jens Spahn als Botschafterin beim Thema Demenz zu unterstützen“, so Martina Voss-Tecklenburg. „Mit Sport kann sich jeder vorbeugend gegen diese vor allem im Alter zunehmend auftretende schlimme Krankheit wappnen. Mit meiner Erfahrung in physischen, psychischen und sozialen Bereichen des Sports will ich dabei helfen, Informationen zu entwickeln, und vor Ort mit den Menschen über dieses wichtige Thema sprechen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Viel Bewegung, eine gesunde Ernährung und ein aktives Leben – das ist das beste Rezept, um einer Demenz vorzubeugen. Als erfolgreiche Spitzensportlerin und Bundestrainerin verkörpert Martina Voss-Tecklenburg genau diesen präventiven Ansatz. Ich freue mich daher sehr, dass sie uns unterstützt. Noch gibt es keine Impfung und auch kein Heilmittel gegen Demenz. Umso wichtiger ist es, das eigene Risiko zu erkranken, so gut es geht zu senken.“
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir können Demenz zwar nicht heilen, aber jeder kann etwas für sich und für seine geistige Gesundheit tun. Wer sich gesund ernährt, körperlich und geistig aktiv ist, hält sich fit und hat auch ein geringeres Risiko, im Alter an einer demenziellen Erkrankung zu leiden. Ich freue mich, dass wir Martina Voss-Tecklenburg als Botschafterin gewonnen haben, die auf das Thema Demenz öffentlich aufmerksam machen wird. Als Trainerin unserer Frauen-Fußball-Nationalmannschaft steht sie für ein aktives Leben und kann somit Vorbild sein. Im Sport erleben wir Gemeinschaft und alle können mitmachen – ob jung oder alt, ob mit oder ohne Erkrankung. Das Motto der diesjährigen Woche der Demenz lautet „Einander offen begegnen“. Ich wünsche mir und allen Partnern für die Woche der Demenz viele offene Begegnungen von Menschen mit und ohne Demenz – im Alltag, im Sport, im gesellschaftlichen Leben.“
Rund 1,7 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jedes Jahr kommen etwa 40.000 Menschen dazu. So leben in Familien, in der Nachbarschaft und im Quartier künftig immer mehr Menschen mit Demenz. Die Krankheit wird oftmals tabuisiert: Erkrankte und Angehörige fühlen sich isoliert, sie finden zu wenig Hilfe und Unterstützung. Daher arbeitet die Bundesregierung derzeit mit zahlreichen Akteuren an der ersten Nationalen Demenzstrategie für Deutschland.
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HANSA Seniorenwohnstift Papenburg — Haus Friederike
In Blickweite der modernen, großzügig angelegten Wohnappartements und Pflegezimmer dieses Seniorenwohnstiftes liegt die „Friederike von Papenburg“. Das historische Segelschiff gab der im Jahr 2001 eröffneten Einrichtung den Namen.
Im „Haus Friederike“ finden ältere Menschen ein sicheres und geborgenes Zuhause mit einem besonderen Flair. Im Herzen Papenburgs, wo seit 1795 Segelschiffe und heute große Kreuzfahrtschiffe für die ganze Welt gebaut werden, haben wir 99 helle, komfortable Wohneinheiten verschiedener Größe und Aufteilung geschaffen und mit aller Sorgfalt altersgerecht ausgestattet. Sie bieten viele Spielräume für die eigenständige Lebensführung im Rahmen des betreuten Wohnens.
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HANSA Seniorenwohnstift Papenburg
Haus Friederike
Friederikenstraße 50
26871 Papenburg
04961 921–5
04961 921–499
Allgemein
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Familienleistungen Das ändert sich 2020
Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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