Zu „Leer maritim“ dürfen alle ins Boot
Zum 37. Mal jährt sich vom 1. bis zum 4. August das Internationale Tourenskipperreffen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) in Leer. Unter dem Titel „Leer maritim“ laden der Dachverband der Motorbootsportler und die ostfriesische Stadt zum großen Event rund um den Freizeithafen ein. Dabei haben die Besucherinnen und Besucher jeden Alters die Möglichkeit, den motorisierten Wassersport auf vielfältige Weise zu erleben.
Vor allem Kindern und Jugendlichen bietet „Leer maritim“ ein abwechslungsreiches Programm rund um den Motorbootsport. Am Donnerstag, den 1. August ab 10.30 Uhr findet die Mitmach-Aktion „Kids, kommt in die Boote“ statt. Der Deutsche Motoryachtverband und die Stadtjugendpflege Leer laden Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren ein, sich im Motorbootsport auszuprobieren und im Schlauchboot einmal selbst das Ruder in die Hand zu nehmen. Zudem findet im Handelshafen zwischen Rathausbrücke und Raiffeisenturm am Samstag, den 3. August der „Große Preis von Leer“ statt. Beim Jugendwettbewerb stellt der Schlauchboot-Nachwuchs des DMYV ab 10.00 Uhr sein Können unter Beweis.
Einsteiger nehmen das Steuer selbst in die Hand
Unter dem Motto „Schnuppern Sie das Feeling des Bootsfahrens“ laden der DMYV und der ADAC am Freitag, den 2. August von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur gemeinsamen Mitmach-Aktion „Einsteiger in den Bootssport“. Dabei können Erwachsene, die bisher noch nie ein Sportboot gelenkt haben, selbst das Steuer übernehmen und sich im Hafen von Leer als Skipper ausprobieren. Zwei Sportboote stellen die beiden Verbände hierfür zur Verfügung und erfahrene Bootsfahrer unterstützen die Einsteiger in den Bootssport bei den Manövrierübungen.
Umrahmt wird das maritime Großereignis von der Sternfahrt „Kurs Nord“, zu der stets zahlreiche Sportboote aus ganz Deutschland und aus den Nachbarländern den Leeraner Hafen ansteuern und hier für einige Tage fest machen. Mit dem traditionellen Empfang der einlaufenden Sportboote in den Hafen wird „Leer maritim“ am Donnerstag, den 1. August um 17.00 Uhr offiziell eröffnet. Begleitet von einem musikalischen Gruß und der Flaggenparade heißen die Bürgermeisterin der Stadt Leer, Beatrix Kuhl, und DMYV-Präsident Winfried Röcker mit zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern entlang der Hafenpromenade die Boote in Leer willkommen.
Mit einem bunten Programm wird vom 1. bis zum 4. August für die Einsteiger in den Bootssport und die erfahrenen Freizeitkapitäne alles geboten, was das Skipperherz sich wünscht und Leer wird wieder einmal zum Zentrum des Bootsports und der maritimen Tradition.
Text: Gabriel Kraus/DMYV
Allgemein
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Allgemein
Familienleistungen Das ändert sich 2020
Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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