NABU: Waldnaturschutz und Klimaschutz zusammen denken
| Tschimpke: Große Umsetzungsdefizite beim Waldnaturschutz — Weniger als drei Prozent der Wälder unbewirtschaftet |
| Berlin – Zum Internationalen Tag des Waldes (21.3.) fordert der NABU die Bundesregierung auf, die selbst gesteckten Ziele zum Waldnaturschutz in Deutschland nicht weiter aus den Augen zu verlieren. Bis 2020 sollen fünf Prozent der Wälder aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Das hat das erste Bundeskabinett unter Angela Merkel 2007 in der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet. Ein Jahr vor Ende dieser Frist liegt der Anteil von Naturwäldern in Deutschland immer noch bei weniger als drei Prozent. Entsprechend werden 97 Prozent des Waldes mehr oder weniger intensiv bewirtschaftet. Der NABU fordert daher in öffentlichen Wäldern mehr unbewirtschaftete Flächen auszuweisen. Zudem müssten in Wirtschaftswäldern mehr naturnahe Strukturen gefördert werden. „Der Dürre-Sommer 2018 hat gezeigt, wie anfällig unsere Wirtschaftswälder gegenüber sich ändernden Umweltbedingungen sind. Wir erwarten auch für dieses Jahr, dass Waldbrände gerade in Kiefernforsten nicht verhindert werden können. Und noch dramatischer könnte es auf Grund der Borkenkäfervermehrung für Fichtenwälder werden. Deshalb muss gerade in Wirtschaftswäldern die Naturnähe gefördert werden“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Ein hoher Anteil an alten und dicken Laubbäumen wie Buchen und Eichen ist ein wesentliches Merkmal von naturnahen Wäldern. Durch große Mengen von lebendem und abgestorbenem Holz und ein geschlossenes Blätterdach können sie besonders Dürre und Hitzeperioden unbeschadeter überstehen. Durch Verdunstung von Wasser, welches sowohl im lebenden wie im abgestorbenen Holz vorhanden ist, schafft sich der Wald ein eigenes Klima, extreme Hitze wird so abgepuffert. „Naturnahe Wälder sind nicht nur anpassungsfähiger und damit eine bessere Risikoabsicherung für Waldbesitzer, sondern sie haben aufgrund der zahlreichen Kleinstlebensräume einen Mehrwert für Artenvielfalt im Wald“, so Tschimpke. Nach den Ergebnissen einer Umfrage des Thünen-Instituts aus dem Jahr 2018 spricht sich die Mehrheit der privaten Waldbesitzer und der Bevölkerung für mehr Naturschutz im Wald aus. Mehr als die Hälfte der privaten Waldbesitzer (60 Prozent) und 79 Prozent der Bevölkerung befürworteten eine Zunahme von Naturschutzmaßnahmen im Wald und akzeptieren dafür eine reduzierte Holznutzung. „Wälder haben eine herausragende Bedeutung für den Natur- und Klimaschutz. Gerade Naturwälder können beide Ziele langfristig hervorragend miteinander vereinen. Aus diesem Grund hat der NABU vor mehr als zwei Jahren gemeinsam mit dem Städtebündnis Klima-Bündnis das Projekt SpeicherWald gestartet. Ziel ist es, Menschen über Naturwälder zu informieren und dafür zu begeistern“, so NABU-Projektleiter Stefan Adler. Die Welternährungsorganisation FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) hat Anfang der 70er Jahre den 21. März zum „Internationalen Tag des Waldes“ ausgerufen, um auf die Zerstörung von Waldflächen aufmerksam zu machen. |
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
Allgemein
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Allgemein
Familienleistungen Das ändert sich 2020
Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen in Kraft. Von den Verbesserungen profitieren insbesondere Familien mit kleinen Einkommen.
Für viele Mütter, Väter und ihre Kinder verbessern sich zum Jahreswechsel Leistungen vom Staat. Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende, die etwas mehr Unterstützung brauchen, profitieren. Eine Übersicht.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. So hilft die Leistung Alleinerziehenden, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht.
- Für Kinder bis fünf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
- Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss künftig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
- Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro.
Kinderzuschlag
Zum 1. Januar entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Kinderfreibeträge
Zum 1. Januar erhöhen sich außerdem die Kinderfreibeträge. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhalten — je nach Einkommen — entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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